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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Multivolume work

Persistent identifier:
zsw
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
zsw_009
Title:
Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853.
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Zwischenherrschaft
Polizei
Armenpflege
Volume count:
9
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
H. Laupp'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1853
Scope:
751 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Der statistische Congress in Brüssel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

‚648 Der statistische Congress 
von sehr detaillirten Tabellen enthält das Alter der den verschiedenen Ge- 
werbs- und Berufsklassen Angehörigen. Eine andere zählt die jedem Ge- 
werbe in jedem Districte zugehörigen männlichen Einwohner von 20 Jahren 
und darüber auf. Den Agenten, welche die Volkszählung besorgten, sind übri- 
gens zugleich zwei andere wichtige Aufnahmen übertragen worden: erstens die 
Aufnahme der Zahl der Schulen der verschiedenen Kategorieen, der Zahl der am 
Montag den 31. März eingetragenen und die Lehrstunden besuchenden Schüler, 
der verschiedenen Lehrsysteme !) und anderer Einzelnheiten; zweitens 
die Aufnahme der Zahl der Kirchen, Kapellen und sonstigen Gebäude 
für den Cultus, der Zahl von Gläubigen, welche jedes fassen kann, sowie 
derjenigen, welche am Tage vorher (Sonntag den 30. März) dem Gottesdienst 
beiwohnten, nebst anderem Detail. Man hielt es für wichtiger, diese Auf- 
nahme zu machen, als die Confession oder Secte aller Einzelnen dadurch dass 
man sie selbst fragte, welcher derselben sie angehörten, ermitteln zu wollen. 
Um alle diese Daten für 21,121,967 Einwohner von Grossbritannien zu 
‚analysiren und verschiedentlich zu combiniren, sind von dem Centralbureau 
eine grosse Anzahl Arbeiter, in einem Zeitpunkte einmal bis gegen 100, 
darunter sehr fähige und sehr thätige Männer, von Morgens 9 bis Abends 
8 Uhr, und zwar nach dem System der Stückarbeit — um einen industriellen 
Ausdruck zu gebrauchen — eine geraume Zeit lang beschäftigt gewesen. 
Zu Anfang des kommenden Jahres hofft man die Resultate dieser Arbeit publi- 
ciren zu können. 
In Irland ist die Volkszählung durch die Gensdarmerie vorgenommen 
worden. Im Allgemeinen sind die Zählungszettel den englischen gleich, doch 
enthalten sie eine grössere Anzahl von Einzelheiten. Auch die Art der 
Veröffentlichung der irischen Zählung wird wahrscheinlich von der der eng- 
lischen etwas abweichen. Für Irland ist seit 1841 auch ein zienlich 
vollständiges System einer agriculturstatistischen Aufnahme ins Leben ge- 
treten ?). 
Viel kürzer als der Engländer, der das Detail einer einzelnen, allerdings 
der wichtigsten statistischen Operation herbeigezogen hatte, war der Fran- 
zose Herr Legoyt. In Frankreich, sagte er, sind die statistischen Ar- 
beiten unter verschiedene Ministerien vertheilt; beinahe jedes Ministerium 
publicirt Documente über die Verwaltungszweige seines Departements. In 
einigen Ministerien giebt es jedoch specielle statistische Bureaux: so im Ju- 
stizministerium für die Criminal- und Civiljustizstatistik , — die Criminalsta- 
tistik ist Herrn Arondeau anvertraut, — und im Ministerium der Finanzen 
bei der Zolldirection. Beide Bureaux veröffentlichen ihre Arbeiten. Im Jahr 
1834 wurde beim Handelsministerium ein allgemeines statistisches Bureau 
4) Das sollten die Zähler erheben ? es soll wohl .nur heissen, ob wechselseitiger Unter- 
gicht oder nicht ? 
2) Returns of agricultural produce in Ireland, in the year 1850. Presented to both 
H. of P. Dublin 1851. XXl (einschl, der summarischen Tabellen) und 275 S. Fol,
	        

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