Die Generalakten sind durch rote, die Spezialakten durch gelbe
Aktenschwänze Perennzeichnet. Jeder Aktendeckel erhält eine deutliche
Aufschrift, z. B.:
„Offizier= Angelegenheiten“
generalla
angefangen: 1. 12. 1886.
gsschloßen: 31. 7. 1888.
Dieselbe Bezeichnung erhält der unten herausragende Akten-
schwanz. Außerdem erhält jede Generalakte ein Inhaltsverzeichnis,
das den kurzen Inhalt der Verfügung, Seite oder Blatt enthalten
muß. Kein Atenstück darf der Schreiber so anschwellen lassen, daß
es unhandlich wird. Dies vermeidet er dadurch, daß er rechtzeitig
eine neue Akte anlegt.
Der Bataillonsfchreiber hat ferner auf das Heften der Akten
besonderen Wert zu legen. Zum Aktenheften werden die einzelnen
Schriftstücke erst nach der ducm mmer eordnet; im Briefbuche selbst
wird der Verbleib des betreffenden Schriftstückes vermerkt.
Dem Bataillonsschreiber ist zur Hilfeleistung ein Schreiber
(Hilfsschreiber) beigegeben, welcher im wesentlichen Abschriften fertigt
und die Berichtigungen bezw. Vervollständigungen der Vienstboer
schriften ausführt. Es steht dem Bataillons-Gef äftszimmer ferner
ein Mann, welcher den Ordonnanzdienst versieht, zur Verfügung.
Derselbe hat täglich nach näherer Anordnung des Bataillons die
Briefsachen von der Post zu holen und die vom Bataillon abgehen-
den Briefsachen abzutragen bezw. zur Post zu bringen. Er ist nur
z dienstlichen Verrichtungen zu verwenden; hierzu gehört auch die
einhaltung des Geschäftszimmers. Der Batai onsschreiber führt
über diesen Mann die Aussicht.
Der Dienst im Geschäftszimmer ist im Winterhalbjahr vormit-
tags von 8—1130 Uhr, nachmittags von 3—7 Uhr; im Sommer-
halbjahr von 7— 1130 Uhr vormittags und von 2—6 Uhr nachmittags.
Um 1180 Uhr jeden Vormittag begibt sich der Bataillonsschreiber
mit dem Bataillonsadjutanten zum Kommandeur zum Vortrag;
anschließend hieran zur Paroleausgabe, wozu die Feldwebel der
Kompagnien erscheinen.
er Bataillonsschreiber ist dem praktischen Truppendienst —
mit Ausnahme vom Schulschießen — gänzlich entzogen und lediglich
im Bureaudienst tätig. Nach 9 jähriger Dienstzeit erfolgt bei guter
Führung und Leistung seine Beförderung zum Vizefeldwebel. Ent-
dt der Bataillonch reiber den Anforderungen, die man an ihn
tellt, dann wird ihm auch eine anständige Behandlung zuteil. Ein
pflichttreuer Schreiber verdient es auch, daß man bei seinem Aus-
scheiden aus dem Dienst für sein ferneres Fortkommen sorgt.
2. Pflichten eines Feldwebels (Wachtmeisters).
Gedankengang:
1. Die Beförderung zum Feldwebel.
2. Die Arbeiten des Feldwebels.
à) Die Beaufsichtigung des Dienstes der Kompagnie und
sämtlicher Unteroffiziere. «