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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Nachdem der Präsident v. Weis als letzter Votant sein Ja abgegeben hatte,
verläßt der Referent der Ausschußmehrheit (Jörg) eilig den Saal; der größte
Theil seiner Gesinnungsgenossen folgt ihm. Als sodann der Präsident nach
einer Ansprache die Sitzung mit einem Hoch auf den König schließt, sind die
Bänke der rechten Seite des Hauses großentheils leer. Man hatte noch ein
Hoch auf den deutschen Kaiser erwartet, da der Präsident vor einigen Tagen
den Gefühlsausdruck über die Kaiserproklamation für die Zeit vorbehalten
hatte, wo die Kammer über die Stellung Bayerns zum neuen Reich entschieden
haben würde; dieses Hoch bleibt jedoch aus.
Die 48 Gegner der Bundesverträge in der Kammer der Abgeordneten
vertheilen sich auf die einzelnen Provinzen des Königreichs in nachstehender
Weise: Niederbayern zählt 15 Gegner unter 19 Abgeordneten, die Oberpfalz 11
von 14, Unterfranken 9 von 18, Oberbayern 8 von 24, Oberfranken 4 von 18,
Schwaben 1 von 19. Mittelfranken und die Rheinpfalz zählen keinen Gegner
der Verträge unter den Abgeordneten.
Die vor der Abstimmung abgegebene Erklärung der Minderheit
der patriotischen Partei für die Verträge lautet: „Wir unterzeichneten
Mitglieder der patriotischen Fraktion der Kammer der Abgeordneten halten
eine bundesstaatliche Einigung Deutschlands für dringend nothwendig. Diese
bundesstaatliche Einigung sollte aber nach unserer Ueberzeugung in Wirklichkeit
auf dem Föderativprinzipe beruhen, wobei die Selbständigkeit der einzelnen
Staaten möglichst gewahrt zu bleiben vermöchte. Wir haben darum von
jeher uns gegen einen Eintritt in den norddeutschen Bund erklärt, wenn dessen
Verfassung nicht in einer Weise geändert werde, welche seine Entwickelung zum
Einheitsstaate und dadurch eine Zentralisirung verhütet, die der deutschen Geschichte,
dem deutschen Wesen und den deutschen Interessen entgegen ist. Eine
solche Zentralisation würde nothwendig die unserer Kulturstufe entsprechende
freiheitliche Entwickelung und hiedurch die Wohlfahrt und den inneren Frieden
und schließlich erfahrungsgemäß auch die Macht nach außen gefährden. Wir
stehen damit volllkommen im Einklange mit den in der Thronrede Sr. Majestät
vom 17. Januar 1870 niedergelegten Grundanschauungen über die Wiederherstellung
einer nationalen Verbindung der deutschen Staaten. Einerseits
waren wir daher bereit, auf die Machtvollkommenheit des bayrischen Staates
und die Rechte des bayrischen Volkes insoweit zu verzichten, als es das gemeinsame
Interesse des Ganzen unbedingt erfordert, und wollten wir gerne
die Hand bieten zu gemeinsamer Regelung aller derjenigen Verhältnisse, welche
eine solche im Interesse der Gesammtheit nothwendig erscheinen lassen; anderseits
dagegen wollten wir, daß der Krone dasjenige Maß freier Selbstbestimmung
gewahrt bleibe, welches mit der bundesstaatlichen Einigung vereinbarlich
ist, daß der gemeinsamen deutschen Volksvertretung die erforderlichen
konstitutionellen Garantien gewährt, und daß zu große Belastungen des Volkes
vermieden werden. Diesen hier dargelegten Grundsätzen entsprechen allerdings,
die vorliegenden Verträge nur in unvollkommenem Maße. Ein wahres
Föderativverhältniß unter diesen schon ihrer Macht und Größe nach so ungleichen
Staaten ist durch die Uebermacht der Präsidialgewalt und das ihr
gerade in den wichtigsten Fragen eingeräumte Veto, dann durch die Unbilligkeit
des Stimmenverhältnisses mehr oder minder illusorisch gemacht; die Gefahr
des Einheitsstaates ist nicht vermieden, die Militärhoheit Bayerns mehr als
nöthig geschmälert, die Militärlast für jetzt nicht nur nicht vermindert, sondern
bedeutend erhöht; wichtige Rechte der Krone und des Landes sind nicht der
Bundesregierung und der deutschen Volksvertretung, sondern der Krone
Preußen übergeben; endlich sind durch den Mangel eines verantwortlichen
Bundesministeriums sowie den in der Diätenlosigkeit liegenden hohen Zensus
der Abgeordneten zum Reichstage die Bürgschaften für den Bestand und die
Entwicklung der bürgerlichen Freiheit geschmälert und verkümmert. Obwohl
nun aber die vorliegenden Verträge, für deren Abänderung zur Zeit eine