Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zwölfter Jahrgang. 1871. (12)

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Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

Nachdem  der  Präsident  v.  Weis  als  letzter  Votant  sein  Ja  abgegeben  hatte,
verläßt  der  Referent  der  Ausschußmehrheit  (Jörg)  eilig  den  Saal;  der  größte
Theil  seiner  Gesinnungsgenossen  folgt  ihm.  Als  sodann  der  Präsident  nach
einer  Ansprache  die  Sitzung  mit  einem  Hoch  auf  den  König  schließt,  sind  die
Bänke  der  rechten  Seite  des  Hauses  großentheils  leer.  Man  hatte  noch  ein
Hoch  auf  den  deutschen  Kaiser  erwartet,  da  der  Präsident  vor  einigen  Tagen
den  Gefühlsausdruck  über  die  Kaiserproklamation  für  die  Zeit  vorbehalten
hatte,  wo  die  Kammer  über  die  Stellung  Bayerns  zum  neuen  Reich  entschieden
haben  würde;  dieses  Hoch  bleibt  jedoch  aus.

Die  48  Gegner  der  Bundesverträge  in  der  Kammer  der  Abgeordneten
vertheilen  sich  auf  die  einzelnen  Provinzen  des  Königreichs  in  nachstehender
Weise:  Niederbayern  zählt  15  Gegner  unter  19  Abgeordneten,  die  Oberpfalz  11
von  14,  Unterfranken  9  von  18,  Oberbayern  8  von  24,  Oberfranken  4  von  18,
Schwaben  1  von  19.  Mittelfranken  und  die  Rheinpfalz  zählen  keinen  Gegner
der  Verträge  unter  den  Abgeordneten.

Die  vor  der  Abstimmung  abgegebene  Erklärung  der  Minderheit
der  patriotischen  Partei  für  die  Verträge  lautet:  „Wir  unterzeichneten
Mitglieder  der  patriotischen  Fraktion  der  Kammer  der  Abgeordneten  halten
eine  bundesstaatliche  Einigung  Deutschlands  für  dringend  nothwendig.  Diese
bundesstaatliche  Einigung  sollte  aber  nach  unserer  Ueberzeugung  in  Wirklichkeit
auf  dem  Föderativprinzipe  beruhen,  wobei  die  Selbständigkeit  der  einzelnen
Staaten  möglichst  gewahrt  zu  bleiben  vermöchte.  Wir  haben  darum  von
jeher  uns  gegen  einen  Eintritt  in  den  norddeutschen  Bund  erklärt,  wenn  dessen
Verfassung  nicht  in  einer  Weise  geändert  werde,  welche  seine  Entwickelung  zum
Einheitsstaate  und  dadurch  eine  Zentralisirung  verhütet,  die  der  deutschen  Geschichte,
  dem  deutschen  Wesen  und  den  deutschen  Interessen  entgegen  ist.  Eine
solche  Zentralisation  würde  nothwendig  die  unserer  Kulturstufe  entsprechende
freiheitliche  Entwickelung  und  hiedurch  die  Wohlfahrt  und  den  inneren  Frieden
und  schließlich  erfahrungsgemäß  auch  die  Macht  nach  außen  gefährden.  Wir
stehen  damit  volllkommen  im  Einklange  mit  den  in  der  Thronrede  Sr.  Majestät
vom  17.  Januar  1870  niedergelegten  Grundanschauungen  über  die  Wiederherstellung
  einer  nationalen  Verbindung  der  deutschen  Staaten.  Einerseits
waren  wir  daher  bereit,  auf  die  Machtvollkommenheit  des  bayrischen  Staates
und  die  Rechte  des  bayrischen  Volkes  insoweit  zu  verzichten,  als  es  das  gemeinsame
  Interesse  des  Ganzen  unbedingt  erfordert,  und  wollten  wir  gerne
die  Hand  bieten  zu  gemeinsamer  Regelung  aller  derjenigen  Verhältnisse,  welche
eine  solche  im  Interesse  der  Gesammtheit  nothwendig  erscheinen  lassen;  anderseits
  dagegen  wollten  wir,  daß  der  Krone  dasjenige  Maß  freier  Selbstbestimmung
  gewahrt  bleibe,  welches  mit  der  bundesstaatlichen  Einigung  vereinbarlich
  ist,  daß  der  gemeinsamen  deutschen  Volksvertretung  die  erforderlichen
konstitutionellen  Garantien  gewährt,  und  daß  zu  große  Belastungen  des  Volkes
vermieden  werden.  Diesen  hier  dargelegten  Grundsätzen  entsprechen  allerdings,
die  vorliegenden  Verträge  nur  in  unvollkommenem  Maße.  Ein  wahres
Föderativverhältniß  unter  diesen  schon  ihrer  Macht  und  Größe  nach  so  ungleichen
  Staaten  ist  durch  die  Uebermacht  der  Präsidialgewalt  und  das  ihr
gerade  in  den  wichtigsten  Fragen  eingeräumte  Veto,  dann  durch  die  Unbilligkeit
des  Stimmenverhältnisses  mehr  oder  minder  illusorisch  gemacht;  die  Gefahr
des  Einheitsstaates  ist  nicht  vermieden,  die  Militärhoheit  Bayerns  mehr  als
nöthig  geschmälert,  die  Militärlast  für  jetzt  nicht  nur  nicht  vermindert,  sondern
bedeutend  erhöht;  wichtige  Rechte  der  Krone  und  des  Landes  sind  nicht  der
Bundesregierung  und  der  deutschen  Volksvertretung,  sondern  der  Krone
Preußen  übergeben;  endlich  sind  durch  den  Mangel  eines  verantwortlichen
Bundesministeriums  sowie  den  in  der  Diätenlosigkeit  liegenden  hohen  Zensus
der  Abgeordneten  zum  Reichstage  die  Bürgschaften  für  den  Bestand  und  die
Entwicklung  der  bürgerlichen  Freiheit  geschmälert  und  verkümmert.  Obwohl
nun  aber  die  vorliegenden  Verträge,  für  deren  Abänderung  zur  Zeit  eine