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d) Unterweisung und Beaufsichtigung des Arbeiterpersonals.
0) Versand und Eingang von Waffen.
) Führung der Bücher.
Die Tätigkeit des Waffenaufsehers ist eine vielseitige und
Umsicht erfordernde.
Ausführung:
Der Waffenaufseher beim Garnisonkommando F. wird aus den
halbinvaliden Unteroffizieren des XVI. Armeekorps ernannt.
Beim Antritt seines neuen Dienstverhältnisses muß sich der
Waffenaufseher verpflichten, seinen Dienst gewissenhaft zu erfüllen,
die Dienstvorschriften zu befolgen und alle dienstlichen Angelegenheiten
geheim zu halten. Uber geheime Dienstangelegenheiten hat er ein
Unverbrüchliches Schweigen zu beachten und darf namentlich über
Größe und Lagerung der Kriegsvorräte keinem der hierzu nicht
dienstlich Bere tigten Mitteilung machen.
Er hat die Aufsicht über sämtliche Handwaffen des ihm unter-
stellten Depots und ist für deren Vollzähligkeit sowie ordnungemäßige
Lagerung verantwortlich. Von der guten Beschaffenheit der Sestan e
muß er sich öfters überzeugen, damit er jederzeit seinen Vorgesetzten
genaue Auskunft über Anzahl und Reinigungszustand erteilen kann.
Findet er bei einer Revision von Fett verharzte oder verrostete
Waffen, so macht er dem Waffenoffizier hiervon Meldung; letzterer
ordnet die Untersuchung durch den Zeughausbüchsenmacher an, welcher
die Reinigungsart bestimmt. Vorgefundene Fehler, die der Abstellun
bedürfen, werden in das Fehlerzettelbuch eingeschrieben. Nach
beendigter Untersuchung wird der Befund im Tagebuche für Unter-
suchung von Wafferr mit dem Vermerk des Zeughausbüchsenmachers
und des Waffenoffiziers eingetragen.
Die Reinigung der Handfeuerwaffen zerfällt in zwei Arten: die
Hauptreinigung, welche unter Aufsicht des Büchsenmachers geschieht,
und die gewöhnliche, welche sich nur auf das Außere der Waffen
bezieht und keine technischen Kenntnisse erfordert. Beim Reinigen
hat der Gewehraufseher darauf zu achten, daß die hierfür gegebenen
Bestimmungen genau befolgt werden.
Ferner muß er das Arbeiterversonal in der Behandlung und
Handhabung der Waffen unterweisen und es genügend beschäftigen
und beaussichtigen.
Sollen Waffen in Kisten verschickt werden, so hat er die zur
Versendung gelangenden Gegenstände vorher auf etwaige Beschädigung
nachzusehen und auf die richtige Anzahl zu prüfen. Ist dieses geschehen,
so werden die Waffen mit Stroh oder Holzwolle verpackt; der fertigen
Vervackung wird ein Inhaltszettel mit der Unterschrift des Waffen-
aufsehers beigefügt. Die Kisten selbst werden dann mit Nägeln oder
Holzschrauben fest verschlossen und zum Versand fertig gemacht.
Gehen Waffen beim Depot ein, so hat er diese auf Beschädigung
und richtige Anzahl zu prüfen und das Ergebnis dem Waffenoffizier
zu melden. Nach beendigter Tagesarbeit muß die zur Ausführung
gelangte Arbeit in das Tagebuch über Reinigung der Waffen ein-
getragen werden. Außerdem muß der Gewehraufseher die Waffen-
instandsetzungsbücher der verschiedenen Formationen, die Bestell= und
Meoisionsbücher, Arbeiterlohnliste usw. führen.
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