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3. Die Dienstobliegenheiten eines Bezirksfeldwebels.
Gedankengang:
Die sorgfältige Führung der Stammrollen und Kontrollisten.
Fertigung der Zu- und Abganggslisten.
Aufstellung des Standesnachweises.
.Arbeiten bei Kontrollversammlungen.
Gewissenhafte Führung aller Bücher und Stammrollen.
Arbeiten bei Mobilmachungen.
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Ausführung:
Der Bezirksfeldwebel ist der militärische Vorgesetzte der Mann-
schaften des Beurlaubtenstandes.
Ihm liegt zunächst die sorgfältige Führung der Stammrollen,
der Kontroll= sowie der Zu= und Abgangslisten ob. Er hat alle
Mannschaften, welche von den aktiven Truppenteilen in seinem
Bezirk zur Reserve, zur Disposition der Ersatzbehörden oder als
Invaliden entlassen werden, in die Zugangsliste und demnächst in
die Stammrollen einzutragen. Desgleichen hat er diejenigen Mann-
schaften, die sich aus seinem Bezirke in einen andern gemeldet haben,
in die Abgangsliste einzutragen und in der Stammrolle zu streichen;
der abgemeldete Reservist usw. muß dem Bezirkskommando des neu-
gewählten Wohnortes wieder überwiesen werden.
Über die Mannschaften, welche sich auf Wanderschaft oder Reisen
befinden, ferner über diejenigen Leute, die nach dem Auslande beur-
laubt sind, ist eine getrennte Liste zu führen, um bei den Kontroll-
versammlungen den Verbleib dieser Mannschaften stets nachweisen
zu können.
Alljährlich im Juni und November hat der Bezirksfeldwebel eine
Nachweisung (Standesnachweis) anzufertigen; hierin sind alle Mann-
schaften. welche sich zu dieser Zeit in seinem Bezirke aufhalten,
ummarisch aufzuführen. Dieser Standesnachweis dient zur Auf-
stellung des Mobilmachungskalenders.
Zu den Frühjahrs= und Herbst-Kontrollversammlungen hat der
Bezirksfeldwebel vorher die bezüglichen Kontrollisten genau durch-
zusehen. Alle Befehle und sonstigen Bestimmungen, welche den
Mannschaften bei der Kontrolle bekannt zu geben sind, hat der
Bezirksfeldwebel besonders und übersichtlich zusammenzustellen.
Außer den angeführten Dienstobliegenheiten hat der Bezirks-
feldwebel alle Mitteilungen von Militär= und Zivilbehörden, welche
Strafen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes betreffen, in die
Nationale der letzteren einzutragen. Auch alle Veränderungen des
Standes, wie Verheiratungen, Geburten usw. sind hierin nachträglich
zu vermerken.
Alle Stammrollen und Bücher Ag von ihm äußerst peinlich und
gewissenhaft zu führen, da hierdurch nur in den gteren Jahren
über die persönlichen Verhältnisse jedes einzelnen Mannes richtiger
Aufschluß gegeben werden kann.
Beim Eintritt einer Mobilmachung hat der Bezirksfeldwebel
sofort diejenigen Mannschaften, welche zum Dienst bei den einzelnen