Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Die Zeit des Deutschen Bundes. $ 38, 115 
fassungsfrage setzte man ein sogenanntes deutsches Komitee 
ein, welches aus den Gesandten Österreichs, Preußens, Bayerns, 
Württembergs und Hannovers, welches letztere inzwischen den 
Königstitel angenommen hatte?, bestand. In diesem kam zunächst 
ein zwischen Österreich, Preußen und Hannover vereinbarter Ent- 
wurf zur Erörterung, der auf Grund eines ursprünglich preußischen 
Entwurfes ausgearbeitet war!", Die Verhandlungen begegneten 
vielfachen Schwierigkeiten, indem Bayern und Württemberg, eifer- 
süchtig auf die Bewahrung ihrer neuerworbenen Souveränetät, die 
Befugnisse der Bundesgewalt möglichst einzuschränken bestrebt 
waren. Doch blieben die Beratungen nicht ohne Erfolg, indem 
allmählich eine gewisse Annäherung der Standpunkte stattfand. 
Dagegen protestierten die Vertreter von 29 kleineren Staaten am 
16. November gegen den Ausschluß von den Verhandlungen !1, 
Um Mitte November kam aber infolge der inzwischen unter 
Österreich, Preußen und England eingetretenen Differenzen über 
die ‚sächsisch-polnische Frage die ganze Angelegenheit zum Still- 
stand !?, 
Erst nachdem diese Differenzen beigelegt waren, nahmen im 
Februar 1815 Österreich und Preußen zunächst untereinander die 
Verhandlungen wieder auf, beschlossen aber demnächst, die Ver- 
treter aller deutschen Staaten zu denselben hinzuzuziehen. Durch 
die Nachricht von Napoleons Rückkehr aus Elba erhielt die Sache 
eine raschere Förderung. Am 23. Mai wurden die Konferenzen 
wieder eröffnet, zu welchen außer den fünf früher beteiligten 
Staaten noch Sachsen, Baden, Hessen-Darmstadt, Luxemburg, 
Holstein und fünf Vertreter der übrigen Fürsten und Freien Städte 
binzugezogen wurden. Die Grundlage der Beratungen bildete ein 
von Österreich, Preußen und Hannover vereinbarter Entwurf !® 
Schon dieser Entwurf hatte sich auf die für die Herstellung einer 
Gesamtverfassung Deutschlands notwendigsten Bestimmungen be- 
schränkt und war in bezug auf die Selbständigkeit der Einzel- 
staaten möglichst schonend vorgegangen. Trotzdem erfuhr er in 
den Beratungen noch wesentliche Abschwächungen. Am 8. Juni 
kam unter den vorhandenen Vertretern die deutsche Bundes- 
akte zustande!*; die Unterzeichnung und Untersieglung der 
Reinschrift fand zwei Tage später, am 10. Juni, statt. Baden 
® Note vom 12. Oktober und Patent vom 26. Oktober 1814 (Klüber, 
Akten 1ı 64 u. 65). 
10 Der am 13. September von Hardenberg an Metternich mitgeteilte 
Entwurf steht bei Klüber, Akten a, a, O. 45 ff., der vereinbarte Entwurf 
ebenda 57ff. und bei Schmidt a. a. O. 209. Vgl. auch v. Treitschke, 
D. Gesch. 1 683, 685 und über die Beteiligung Steins an dem Hardenberg- 
schen Entwurf: M. Lehmann a. a. O. 8 385 ff., 406 ff. 
ıı Klüber, Akten a. a. O. 72f. 
12 Schmidt a. a. O. 287 ff. 
ı8 Klüber, Akten 3 314 ff. 
1# G. v. Meyer 2 1ff.; Binding, Deutsche Staatsgrundgesetze 8 19 ff.; 
Zeumer, Quellensammlung 540 ff. 
g*
	        
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