Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

860 Zweiter Teil. Drittes Buch. $ 199. 
Deutschen Reiches besteht im Frieden aus 25 Armeekorps, an 
deren Spitze kommandierende Generale stehen. Von diesen Armee- 
korps werden 3 von Bayern, 2 von Sachsen und 1 von Württem- 
berg aufgestellt, während Preußen gemeinschaftlich mit den übrigen 
Staaten und Elsaß-Lothringen 19 Armeekorps formiert??; 2. die 
Zahl der Bataillone, Eskadrons und Batterieen. Die Infanterie 
wird formiert in 669 Bataillonen, die Kavallerie in 550 Eskadrons, 
die Feldartillerie in 633 Batterieen, die Fußartillerie in 55, die 
Pioniere in 44, die Verkehrstruppen in 31 und der Train in 26 
Bataillonen ²³, Dagegen sind nicht gesetzlich fixiert, sondern nur 
in allgemeinen Umrissen angedeutet: 1. die Unterabteilungen der 
Bataillone. Die Bataillone zerfallen in der Regel in 4, die des 
Trains in 2 bis 3 Kompagnien; 2. die Zwischenglieder zwischen 
Bataillonen, Eskadrons und Batterien einer- und Armeekorps 
anderseits. In der Regel wird bei der Infanterie aus 3 Bataillonen, 
bei der Kavallerie aus 5 Eskadrons ein Regiment, bei der Feld- 
artillerie aus 2 bis 4 Batterien eine Abteilung, aus 2 bis 3 Ab- 
teilungen ein Regiment, bei der Fußartillerie aus 2 bis 3 Bataillonen 
ein Regiment gebildet. 2 oder 3 Regimenter derselben Waffen- 
gattung werden zu einer Brigade, 2 oder 3 Brigaden der Infanterie 
und Kavallerie mit den nötigen Feldartillerieformationen zu einer 
Division vereinigt. Ein Armeekorps besteht aus 2 bis 3 Divisionen 
mit den entsprechenden Fußartillerie-, Pionier- und Trainformati- 
onen; 3. die Armeeinspektionen, von denen je eine für 3 bis 
4 Armeekorps besteht. Die Regelung der Armeeorganisation, s0- 
weit sie nicht gesetzlich festgestellt ist, erfolgt, vorbehaltlich des 
Budgetrechts der gesetzgebenden Faktoren, durch den Kaiser. Nur 
der Erlaß der Bestimmungen tiber Organisation der drei bayeri- 
schen Armeekorps steht dem König von Bayern kraft der ihm 
verbliebenen Militärhoheit zu. 
Die Kriegsformation des Heeres, und zwar einschließlich 
der bayerischen Truppen, bestimmt der Kaiser. Bei der Kriegs- 
formation unterscheidet man Feldtruppen, Ersatztruppen und Be- 
satzungstruppen. Die Feldtruppen werden zur unmittelbaren Aktion 
gegen den F'eind verwendet. Die Ersatztruppen dienen dazu, neu- 
eingezogene Mannschaften auszubilden und vermittelst dieser die 
bei den Feldtruppen entstandenen Lücken zu ergänzen. Die Be- 
satzungstruppen haben die Aufgabe, die Festungen und Etappen- 
straßen zu besetzen. 
8. Die Kriegsmarine. 
§ 199. 
[Art. 53 Abs. 1 der Reichsverfassung bestimmt: Die Kriegs- 
marine des Reichs ist eine einheitliche unter dem Oberbefehl 
des Kaisers. Die Organisation und Zusammensetzung derselben 
²² RMG 8 8, in der Fassung des RG vom 14. Juni 1912 (RGBl 891). 
²³ S, oben 858 und Anm. 15.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.