Full text : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Sept.  10.)  179

festgestellten  Zahl  der nur  dort  wohnhaften  263  Geistlichen.  Am  Festmahle  betheiligen
  sich  nur  210  Mitglieder;  während  desselben  erscheint  der  päpstliche
Nuntius  und  der  Erzbischof  von  München.  Auf  den  Antrag  des  Ausschusses
  wird  bez.  der  Schule  und  ihrer  Stellung  zur  Kirche  beschlossen:
„Die  Gen.  Versanmlung  erhebt  1)  gegen  das  Staatsschulmonopol  erneuerten
Protest  und  empfiehlt  die  Erstrebung  der  Freiheit  des  Unterrichts  für  die
Kirche  und  die  kirchlichen  Corporationen  und  die  einzelnen  Katholiken,  sowohl
  auf  dem  Gebiete  der  Hoch=  und  Mittelschulen,  als  der  Volksschulen
aller  Arten  und  Classen;  empfiehlt  2)  befähigten  Katholiken,  insbesondere
gläubig  gesinnten  Proessoren,  die  Errichtung  kleinerer  oder  größerer  Privatpensionate
  für  Schulen  humanistischer  oder  technischer  Lehranstalten;  erklärt
3)  die  confessionelle  Volksschule  allein  vermöge  das  Vertrauen  der  Katholiken
  zu  besitzen,  weil  sie  allein  Bürgschaft  gewähren  kann,  daß  die  Bildung
und  Erziehung  der  Kinder  nicht  eine  Gefährdung    des  positiv  kirchlichen
Gaubens  mit  sich  bringe  und  daß  der  Schulzwang  nicht  in  einen  unerträglichen
  Geisteszwang  ausarte;  erklärt  ferner  4)  die  Einführung  confessionellgemischter
  Volksschulen  als  verwerflich,  weil  die  religiös-sittliche  Erziehung
den  gesammten  Schulunterricht  durchdringen  soll  und  nicht  im  bloßen  Religionsunterricht
  aufgehen  kann;  erhebt  endlich  5)  feierlichen  Protest  dagegen,
daß  der  Religionsunterricht  an  den  Volksschulen  von  Organen  ertheilt  werde,
welche  keine  kirchliche  Bevollmächtigung  hiefür  besitzen,  oder  endlich  ganz
aus  denselben  verdrängt  werde.“  An  Resolutionen  werden  nachstehende
mit  Stimmeneinhelligkeit  gefaßt:  „1)  Die  Kirche  ist  kraft  poßitiv  göttlicher
Vollmacht  und  Bestellung  nicht  bloß  die  Lehrerin  der  übernatürlich  geoffenbarten
  Wahrheilen  und  deren  Hüterin  im  positiv-religiösen  Volksunterricht.
und  im  theologischen.  Unterrichte,  sie  hat  auch  die  natürliche  Rechts-  und
Lebensordnung  des  Menschen  und  der  Menschheit  mit  der  Macht  und  Weihe
ihrer  Lehre  zu  schützen,  zu  durchdringen,  zu  beleben.  2)  Unter  allen  natürchen
  Rechten  der  Familie  gibt  es  keines,  das  an  sich  heiliger,  keines,  das
mit  ihrem  von  Gott  verordneten  Beruf  enger  vernüpft  und  darum  unveräußerlicher
  wäre,  als  das  den  Eltern  zustehende  Recht  der  Erziehung  und
Unterweisung  der  Kinder.  Die  Volksschule  hat  der  Familie  als  Hülfsanstalt
  zu  dienen,  ist  nicht  wesentlich  Staatsschule;  das  Staatsschulmonopol
ist  also  ein  Angriff    auf  die  natürliche  Rechts-  und  Lebensordnung.  3)  In
der  übernatürlichen  Heilssphäre  steht  der  Kirche  und  in  der  Unterordnung
zu  ihr  der  christlichen  Familie  das  Recht  zu,  die  Jugend  zu  einer  lebendigen,
  wirksamen  Theilnahme  des  Reiches  Jesu  Christi  zu  führen  und  in  dessen
  Geiste  zu  unterrichten  und  zu  erziehen.  Die  Volksschule  hat  der  Kirche
und  der  christlichen  Familie  als  Hülfsanstalt  zu  dienen,  ist  also  auch  aus
diesem  zweiten  Grunde  nicht  wesentlich  Staatsschule;  das  Staatsschulmonopol
  ist  folglich  auch  ein  Angriff  auf  die  übernatürliche  christliche  Lebensordnung
  als  solche.  4)  Die  Volksschule  sit  deßhalb  auch  nicht  eine  bloße
nationale-  patriotische  Culturanstalt“;  sie  lediglich  als  eine  solche  erklären
und  behandeln,  heißt  sie  ihrer  wahrhaft  nationalen  und  echt  patriotischen
Aufgabe  entfremden  und  der  Corruption  preisgeben.  Das  christliche  Volk
wird  sich  aber  nie  berufen  fühlen,  seine  Kinder  als  Versuchsmaterial  für
derartige  Experimente  auszuliefern.  5)  Mag  sie  mächtig  sein  die  Partei,
welche  sich  "freisinnig"  nennt,  aber  gleichzeitig  spartanischen  Geisteszwang
auf  ihre  Fahne  schreibt;  mächtiger  noch  ist  die  Energie  des  katholischen  Gewissens.
  Im  Kampf  um  die  Schule  werden  die  katholischen  Familienväter
sich  ihrer  Pflicht  erinnern,  mit  allen  erlaubten  Mitteln,  selbst  auf  die  Gefahr
  zeitlicher  Nachtheile  hin,  das  Recht  der  Kirche,  wie  der  christlichen  Familien
  auf  die  Kindererziehung  gegen  jeglichen  An=  und  Eingriff  treu  und
nachhaltig  zu  wahren.“

 

 

 

 

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