Full text: der Weltkrieg 1914. Band 2. (1)

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433 247 Kriegegefangene! 
(W.T.B.) Berlin, 6. November. Nach den am 1. November 
d. Is. eingegangenen dienstlichen Meldungen über die Zahl der Kriegs- 
gefangenen waren bis zu diesem Termin in unseren Gefangenenlagern, 
Lazaretten usw. untergebracht: Franzosen: 3138 Offiziere, 188 618 Mann- 
schaften. Russen: 3121 Offiziere, 186 779 Mannschaften. Belgier: 537 
Offiziere, 34 907 Mannschaften. Engländer 417 Offiziere, 15 730 Mann- 
sten- ### ganzen: 7213 Offiziere, 426 034 Mannschaften oder 
e. 
  
Ein Ausfall aus Tsingtau. 
(W.T. B.) Tokio, 5. November. Amtlich wird mitgeteilt, daß 
die Beschießung Tsingtaus energisch fortgesetzt wird. Die Deutschen mach- 
ten in der Nacht des 3. November einen Ausfall. 
Eine Lektion für die Brüsseler Polizei. 
Köln, 6. November. Der Brüsseler Vertreter der „Kölnischen 
Volkszeitung“ berichtet, daß belgische städtische Polizeibeamte Ausschrei- 
tungen gegen einen deutschen Soldaten begingen. Infolgedessen wurden 
die beiden schuldigen Polizisten vom Kriegsgericht zu 5 bzw. 3 Jahren 
Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde die Stadt Brüssel vom Gouver= 
neur für diese Handlungen ihrer Polizei zu einer Geldbuße von 5 Mill. 
Franken verurteilt, die unverzüglich zu erledigen sind, zugleich wurde die 
Entwaffnung der städtischen Potrei angeordnet. Die Schießwaffen 
mußten im Rathause abgegeben werden. Durch besonderes Schreiben 
wurde die Stadtverwaltung verständigt, daß im Falle einer neuen 8 - 
widrigen Handlung der diensttuenden Polizisten die ganze städti * 
Polizei ersetzt werden würde. (W.T. B.) 
Die Vergeltungsmahregeln gegen die Engländer. 
Zu der Festnahme der in Deutschland befindlichen Engländer schreibt 
die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ vom 7. November: 
„Die Behandlung der Reichsangehörigen in den feindlichen Län- 
dern ist vom Ausbruch des Krieges an der Regierung ein Gegenstand 
ernster Fürsorge gewesen. Die Verfolgung jeder in greifbarer Form 
zur Kenntnis gekommenen Beschwerde war amtlich eingeleitet, bevor 
in der Oeffentlichkeit die Klagen über schlechte Behandlung von Deut- 
schen in Feindesland, besonders in England, sich häuften. Nach der 
amtlichen Untersuchung, bei der wir uns der Vermittlung neutraler 
Mächte bedienen mußten, stellten sich manche Fälle nicht in allen Um- 
ständen so dar, wie in den Schilderungen der Presse. In Einzelheiten 
find zweifellos den Beschwerdeführern hin und wieder auch Ueber- 
treibungen unterlaufen. Was aber als Ergebnis amtlicher Fest- 
stellungen übrig bleibt, ist so schwerwiegend, daß, vor allem gegenüber 
England, Vergeltungsmaßregeln gerechtfertigt und notwendig sind. 
Diese Maßregeln sind nicht darauf berechnet, mit unseren Gegnern 
einen Wettstreit in der Brutalität gegen feindliche Staatsangehörige 
zu eröffnen. Mutwillige Grausamkeiten gegen Deutsche waren den 
Engländern im großen und ganzen nicht nachzuweisen. Es find aber 
ganz unnötige und unwürdige Härten vorgekommen, wie sie mindestens 
 
	        
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