Full text: ABC des Reichsrechts. (64a)

IV 
Erläuterungen und Veröffentlichungsstellen. Hinter dem Stichworte finden sich Angaben über Art, Zeit- 
punkt und Fundstelle der Veröffentlichung. Die Veröffentlichungsdaten sind hinter der Veröffentlichung in 
runder Klammer angegeben. Dahinter folgen der Jahrgang in Fettdruck, in römischer Ziffer — J oder II — 
der Teil und in arabischer Zahl die Seite des Gesetzblatts, z. B. (G. v. 27. Mai) 27. II 424. 
Beispiele: 
Die Angaben unter 
„Gewerblicher Rechtsschutz 
»3. Ausstellungsschutza..... 
„Allgemeine Luftfahrzeug-Ausstellung 1912 
»Ala« (Bek. v. 24. Febr.) 12. 1774 
bedeuten, daß die am 24. Februar 1912 erlassene Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen auf der 
Allgemeinen Luftfahrzeug-Ausstellung 1912 „Alas auf Seite 177 des Jahrgangs 1912 des Reichsgesetzblatts 
zu finden ist. 
Die Angaben unter 
« »Mexilo« bei »Int. Funkentelegraphen— 
vertrag« — »Weltfunkvertrag v. 26. Nov. 
1927 (G. v. 2. Mai) 29. II 265. — Rat. (Bek. v. 
13. Okt.) 29. II 6634— 
besagen, daß die Veröffentlichungen über die Teilnahme Mexikos an den Verhandlungen über den Weltfunk- 
vertrag und die Ratifikation dieses Vertrages auf S. 265 und 663 des Teiles II des Jahrgangs 1929 des 
Reichsgesetzblatts zu finden sind. 
Sind für ein Stichwort mehrere Angaben gemacht, so sind diese in Sperrdruck in der Regel alphabetisch 
geordnet; in besonderen Fällen sind sie in zeitlicher Folge aufgeführt, um eine bessere Ubersicht zu erzielen. 
Diese Anordnung findet sich besonders bei Angaben über länger zurückliegende Veröffentlichungen, zu denen 
inzwischen viele Anderungen und Ergänzungen erschienen sind. Solche Anderungen und Ergänzungen sind 
in Petit-Druck gesetzt. 
Bei zahlreichen Stichwörtern finden sich Hinweise auf andere Stichwörter (z. B. Angestelltenversicherung 
s. Sozialversicherung 5) (S. 527), bei denen die Veröffentlichungen mit ihren Erläuterungen und Fund- 
stellen für ein geschlossenes Sachgebiet zusammengestellt sind. Bei umfangreicheren Angaben ist ein solches 
geschlossenes Sachgebiet untergegliedert. Z. B. ist „Sozialversicherunge untergeteilt in: 
1. Allgemeines, 
2. Krankenversicherung, 
3. Unfallversicherung, 
4. Invalidenversicherung, 
5. Angestelltenversicherung, 
6. Knappschaftliche Versicherung. 
In solchen Fällen ist die Ubersicht über die Art der Unterteilung den Angaben für das Stichwort in Kursi#- 
schraft vorangestellt. 
Angaben über Berichtigungen — sachliche sowie Druckfehlerberichtigungen — erscheinen hinter der berich- 
tigten Veröffentlichung mit dem Zusatz [Ber.].
	        
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