Full text : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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Landtagsbeschluß  von  1590  aus:  „Den  22.  Jannar
forderten  Serenissimorum  Einspännige  1)  männiglich
wieder  zu  Rath,  da  denn  die  Landschaft  zusammengekommen.
  Weil  nun  unter  anderen  der  Klöster  gedacht,
so  hiebevor  etliche  von  Abel  streitig  machen  wollten,
so  zeigten  die  Städte  sämmtlich  und  in  deren  aller  Namen
  der  Bürgermeister  Lembke  zu  Rostock  an:  „Weil
die  Klöster  der  ganzen  Landschaft  abgestanden
  wären,  und  die  Städte  mit  unter  die
Landschaft  gehören,  so  könnten  sie  so  tncite  nicht
geschehen  lassen,  daß  nur  allein  die  von  der  Ritterschaft
zu  Provisoren  genommen  würden  2c.  Der  Landrath
Henning  Kruse  zu  Varchentin  votirte  hierüber:
„daß,  was  von  den  Städten  gesucht,  Alles  Recht
wärc“  2cc.  Der  Werner  Hahn  votirte:  „es  härtte
nicht  die  Meinung,  daß  man  die  Städte  von  den  Klöstern
  ausschließen  wolle“  2c.  Der  Cramon  2)  erwiderte:
  „weil  die  Städte  der  Landschaft  Beschwerung  mit
trügen,  so  müßten  sie  auch  billig  zu  dem,  was  gemei-1)

  Die  berittenen  Knechte  und  Hofdiener,  die  auf  die
Güter  geschickt  wurden,  um  zum  Landtag  zu  bestellen.

2)  Eine  der  ältesten  mecklenburgischen  Familien:  Johann
  Cramon  zu  Woserin  war  damals  Landmarschall.
Ein  „  Guerarüns  de  Kremon  miles“  kommt  schon  in
einer  Urkunde  im  Privileglenbuche  der  Stadt  Wismar  vom
14.  Aprll  1266  vor  und  ein  Heinrich  Cramon,  Ritter,
war  schon  zur  Zeit  Heinrich's  des  Jerusalemers  (Vater
  Heinrich's  des  Löwen)  eln  Hauptvertrauensmann
von  dessen  Bruder  Nicolaus,  dem  ersten  Fürsten  von
Werle:  er  kommt  in  einer  Schenkungsurkunde  für  das  Dom-*