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Landtagsbeschluß von 1590 aus: „Den 22. Jannar
forderten Serenissimorum Einspännige 1) männiglich
wieder zu Rath, da denn die Landschaft zusammengekommen.
Weil nun unter anderen der Klöster gedacht,
so hiebevor etliche von Abel streitig machen wollten,
so zeigten die Städte sämmtlich und in deren aller Namen
der Bürgermeister Lembke zu Rostock an: „Weil
die Klöster der ganzen Landschaft abgestanden
wären, und die Städte mit unter die
Landschaft gehören, so könnten sie so tncite nicht
geschehen lassen, daß nur allein die von der Ritterschaft
zu Provisoren genommen würden 2c. Der Landrath
Henning Kruse zu Varchentin votirte hierüber:
„daß, was von den Städten gesucht, Alles Recht
wärc“ 2cc. Der Werner Hahn votirte: „es härtte
nicht die Meinung, daß man die Städte von den Klöstern
ausschließen wolle“ 2c. Der Cramon 2) erwiderte:
„weil die Städte der Landschaft Beschwerung mit
trügen, so müßten sie auch billig zu dem, was gemei-1)
Die berittenen Knechte und Hofdiener, die auf die
Güter geschickt wurden, um zum Landtag zu bestellen.
2) Eine der ältesten mecklenburgischen Familien: Johann
Cramon zu Woserin war damals Landmarschall.
Ein „ Guerarüns de Kremon miles“ kommt schon in
einer Urkunde im Privileglenbuche der Stadt Wismar vom
14. Aprll 1266 vor und ein Heinrich Cramon, Ritter,
war schon zur Zeit Heinrich's des Jerusalemers (Vater
Heinrich's des Löwen) eln Hauptvertrauensmann
von dessen Bruder Nicolaus, dem ersten Fürsten von
Werle: er kommt in einer Schenkungsurkunde für das Dom-*