Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr.  81.  1151

III.

Geschäftsordnung.

Wir  genehmigen  die  in  entsprechender  Angleichung  der  Geschäftsordnung  der  Generalsynode
  an  die  Bestimmungen  des  Kirchensteuergesetzes  aufgestellte  Geschäftsordnung  für  die
Steuersynode  in  der  von  dieser  beschlossenen  Fassung  und  beauftragen  zugleich  Unser
Konsistorium  Speyer  dafür  zu  sorgen,  daß  bei  den  künftigen  Wahlen  der  geistlichen  Mitglieder
  der  Steuersynode  stets  auch  eine  angemessene  Anzahl  von  Ersatzmännern  gewählt  wird.

Indem  Wir  der  Steuersynode  diesen  Abschied  erteilen,  sprechen  Wir  ihr  für  die
ersprießliche  und  opferwillige  Förderung  der  Interessen  der  vereinigten  protestantischen  Kirche
der  Pfalz  Unsere  Anerkennung  aus  und  versichern  sie  Unserer  Huld  und  Gnade.

München,  den  13.  Dezember  1910.

Luitpold,

Prinz  von  SLayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  v.  Wehner.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrat  v.  Steiner.

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