Nr. 81. 1151
III.
Geschäftsordnung.
Wir genehmigen die in entsprechender Angleichung der Geschäftsordnung der Generalsynode
an die Bestimmungen des Kirchensteuergesetzes aufgestellte Geschäftsordnung für die
Steuersynode in der von dieser beschlossenen Fassung und beauftragen zugleich Unser
Konsistorium Speyer dafür zu sorgen, daß bei den künftigen Wahlen der geistlichen Mitglieder
der Steuersynode stets auch eine angemessene Anzahl von Ersatzmännern gewählt wird.
Indem Wir der Steuersynode diesen Abschied erteilen, sprechen Wir ihr für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Interessen der vereinigten protestantischen Kirche
der Pfalz Unsere Anerkennung aus und versichern sie Unserer Huld und Gnade.
München, den 13. Dezember 1910.
Luitpold,
Prinz von SLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. v. Wehner.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat v. Steiner.
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