Sonderamtsblatt
der Königlichen Regierung in Stettin.
Ausgegeben am 1. Juni 1917.
Bekanntmachung
Nr. Ch. 1802/3. 17. K. R. A.,
betreffend Bestandserhebung von Holzverkohlungs-
erzeugnissen und anderen Chemikalien.
Vom 1. Juni 1917.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf
Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit
dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den all-
gemeinen Strafgesetzen höhere Strafen ver-
wirkt sind, jede Zuwiderhandlung nach § 5
der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen
vom 2. Februar 1915, 3. September 1915 und
21. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54, 549,
(684) #) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des
Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur
Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel
vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603)
untersagt werden.
81.
Meldepflicht.
Die von dieser Bekanntmachung betroffenen
Personen (meldepflichtige Personen) unterliegen
hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung be-
troffenen Gegenstände (meldepflichtige Gegenstände)
einer Meldepflicht.
*) Wer vor sätzlich die Auskunft, zu der er auf
Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten
Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvoll-
ständige Angaben macht, wird mit Gefängnis
bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
zehntaufend Mark bestraft, auch können Vorräte, die
verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen
erklärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die
vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt.
Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund
dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist
erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben
mackt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend
Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu
sechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahr-
lässig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu
führen unterläßt.
§ 2.
Meldepflichtige Gegenstände.
Meldepflichtig sind:
—
—# #
4Holzgeist, roh.
. Methylalkoo . . .
Vor-, Mittel= und Nachläufe von
Holzgeist (Lösemittel bzw. Spezial-
lösemittel) " .
.EssigsaurerKalkjeglicherArt.
.Accton«.........
Vor= und Nachläufe von Aceton
Essigsäure
jeder Erzeugungsart,
anzugeben nach Gehalt an Essig-
säure, und zwar
u) 99% und darüber.
b). 96—99% ausschl.
c) 80—966600 ..
4) 60—8005
c) 30—60055
k) 30% und darunter
Reine und technische Essig-
säuren sowie versteuerte und
unversteuerte sind getrennt auf-
zuführen.
8. Essigäther (Essigsäureäthyläther)
9.
L
11.
12.
Formaldehyd (Formalin, Formol),
nach Stärken getrennt. . ..
Paraformaldehyd
Amylacetat. ..
Kampfer, nur künstlicher (synthe-
tischer) Kampfer
Sobald die
Vorräte
.
S
bs
—-e-rs
S9S
SSe
200
50
50
100
200
300
1000
100
100
100
50
20
mehr be-
Ebtragen als