Inhaltsverzeichnis.
J. Kapitel. Seite
Die Rechtsquellen des Kriegswucherstrafreccht . 15
I. Die rechtliche Grundlage der Kriegswuchergesetzgebung. —
II. Die einzelnen Kriegswuchergesetze. — 1. Höchstpreisgesetz. —
2. Preissteigerungsverordnung. — 3. Kettenhandelverordnung. —
III. Der § 9b des Preußischen Gesetzes vom 4. Juni 1851 über
den Belagerungszustand als mögliche Quelle strafrechtlicher Kriegs-
wucherbestimmungen.
II. Kapitel.
Die Tatbestände des Kriegswucherstrafrechts.
1. Abschnitt.
Die strafbaren Tatbestände des Höchstpreisgesetzsss . . ... 20
§ 1. Höchstpreisüberschreiinnga .. 20
I. Der Begriff „Höchstpreis“. — II. Das Objekt der Höchstpreis-
festsetzung (Gegenstände des täglichen Bedarfs). — III. Die den
Höchstpreis festsetzende Obrigkeit. Die angebliche Zuständigkeit der
Militärbefehlshaber. — IV. Der Machtbereich lokaler Höchstpreis-
festsetzungen. — V. Personelle Geltungskraft der Höchstpreise. — A. Die
Bindung des Verkäufers und des Käufers. — B. Die verschiedenen
an die Höchstpreise gebundenen Handelskreise. — 1. Die Erstreckung des
Höchstpreisgesetzes auf Großhändler. — 2. Der Rechtsbegriff des Klein-
händlers im Sinne des Höchstpreisrechts. — 3. Die Berechnung des
Kleinhändlerhöchstpreises. — VI. Das Tatbestandsmerkmal der über-
schreitung eines Höchstpreises. — 1. Die weitgehende Erstreckung des
Begriffs „Überschreitung von Höchstpreisen“. — 2. Die verschleierte
Höchstpreisüberschreitung. — VII Der für die Beachtung von Höchst-
preisen maßgebliche Moment der geschäftlichen Tätigkeit. (Die
Grenzen der Einwirkung von Hoöchstpreisen auf die Vertrags-
freiheit.)
I 2. Aufforderung und Erbieten zum Abschluß eines festgesetzte
Höchstpreise überschreitenden Vertrages 42
§ 3. Beiseiteschaffung usw. eines von der Aufforderung zur
Überlassung betroffenen Gegenstandes ., . . . . . . . . . . . . . . . . .. 44
I. Der Grundgedanke der Vorschrift und seine zivil= und straf-
rechtliche Verwirklichung. — II. Der strafrechtliche Tatbestand. —
1. Inhalt der Aufforderung zur überlassung. — 2. Die Voraus-
setzungen einer rechtlich beachtlichen Aufforderung. 3. Der Begriff
„Beiseiteschaffen“ im Sinne dieser Vorschrift. «