Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXVI. Band. (26)

8 Unrichtige Angabe der causa in Verträgen. 
für interessante Mittheilungen aus der Praxis nach 
wie vor geöffnet, und dergleichen Zuwendungen wer- 
den der Redaktion, welche dazu hiemit geziemend 
einladet, stets willkommen sein. 
Wir schließen mit der Koffuun und dem 
Wunsche, daß es den Blättern für cchiganwendung 
vom Schicksale vergönnt sein möge, den Freudentag 
zu erleben und mitfeiern zu können, an welchem in 
dem großen Bau unserer vaterländischen Rechtsge- 
setzgebung der Schlußstein eingelegt und der Name 
Maximilian in die Annalen der bayerischen Ge- 
schichte, worin bereits drei Maximiliane, die ihr 
Volk durch weise und zeitgemäße Gesetzgebung be- 
glückt haben, ruhmvoll glänzen, neuerdings von 
dem dankbaren Vaterlande mit unauslöschlichen, bis 
zur spätesten Nachwelt fortstrahlenden Lettern ein- 
getragen wird. 
Chr. Carl Glück. 
Mittheilungen aus der Prarie. 
1. 
Die Angabe einer falschen causn in einem Vertrage ist 
kein Grund, ibn zu entkräften, wenn die darunter ver- 
borgene wahre einen rechtlichen Verpflichtungsgrund darbiettt. 
Ein Vater zweier Töchter hatte der jüngeren, 
welche bei ihm zu Hause geblieben war, vielmehr 
ihrem Verlobten und späteren Ehemanne seinen gan- 
zen Grundbesitz um einen billigen Preis abgetreten, 
und in einem bald darauf errichteten Testamente 
seine ältere Tochter wegen Undankes enterbt. Als 
er noch im nämlichen Jahre mit Tod abging, griff 
die enterbte Tochter nicht nur sein Testament mit