eh- und Verordnungs-
Königreich Bayern.
W 49.
München, den 3. November 1888.
In *r1 a l t
VeilechuugdestbtkatS«(-11aucht«—HocdtenptNachucht—P1qbckatsBe1-lethmm—Hottttel-Beilethunq
— Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. — Uerichtigung.
Verleihung des Prädikats „Erlaucht“.
Im Namen Seiner Aoajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'n 27. Oktober 1888
allergnädigst bewogen gefunden, den hohen
Adel der Familie der Grafen von Törring
in Berücksichtigung ihrer früheren staatsrecht-
lichen Verhältnisse und im Einverständnisse
mit der k. Württembergischen Regierung an-
zuerkennen und demzufolge zu verordnen, daß
dem Herrn Grafen Clemens von Törring-
Jettenbach, erblichen Reichsrathe der Krone
Bayern, Besitzer der vormals reichsständischen
Herrschaft Guttenzell im Königreiche Würt-
temberg, als dem derzeitigen Familienhaupte
in allen von den k. Stellen und Behörden
zu erlassenden Ausfertigungen das Prädikat
„Erlaucht“ ertheilt und solches durch das
Gesetz= und Verordnungs= Blatt zur allgemeinen
Kenntniß gebracht werde.
111