Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Aufsätze. 
Die deutsche Staatssprache und das Grund- 
recht der Versammlungsfreiheit in Preussen. 
Von 
Dr. HEINRICH GEFFCKEN, Professor der Rechte in Cöln a/Rh. 
Im Augustheft 1904 der „Deutschen Monatsschrift für das 
gesammte Leben der Gegenwart“ veröffentlichte ich unter dem 
Titel „Staatssprache und Versammlungsrecht in Preussen“ einen 
Aufsatz, in dem ich die neuerdings wieder lebhaft ventilierte 
Frage erörterte, ob für politische Versammlungen, die innerhalb 
des preussischen Staatsgebietes stattfinden, der Gebrauch einer 
anderen als der deutschen Sprache polizeilich verboten werden 
könne oder nicht. Daraufhin hat die Redaktion des „Archivs 
für öffentliches Recht“ mich aufgefordert, den Gedankengang 
jenes Artikels dem Leserkreise ihrer Zeitschrift noch einmal: in 
erweiterter Darstellung vorzuführen. Der erhaltenen Anregung 
bin ich gern gefolgt. Und zwar um so bereitwilliger, als eine 
erneute Untersuchung des bezeichneten Problems, wenn sie auch 
mit demselben Material zu arbeiten hatte wie ihre Vorgängerin, 
doch nicht einfach deren ausführlichere Wiederholung zu sein 
Archiv für öffentliches Recht. XX. 1. 1
	        
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