Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Der örtliche Geltungsbereich der Immunität 
der Landtagsabgeordneten. 
Von 
Rechtsanwalt Dr. Kahn, Mainz. 
Durch die Verhaftung des Abgeordneten ABRECHT ist eine 
Streitfrage wieder aktuell geworden, die die Theorie des deutschen 
Staatsrechts und Strafprozeßrechts im Anschluß an einen anderen 
Fall’? wiederholt beschäftigt hat: Die Frage, inwieweit die Vor- 
schriften über die Immunität der Landtagsabgeordneten eines Bun- 
desstaates die Gerichte und Behörden der anderen Bundesstaaten 
binden. 
In einem Aufsatz in der Frankfurter Zeitung habe ich be- 
reits die maßgebenden Gesichtspunkte, die meiner Auffassung nach 
für die Entscheidung dieser Frage in Betracht kommen, aus- 
einander gesetzt. Natürlich nur inkurzen Umrissen und ohne aus- 
giebige Verwertung der gesamten Literatur, wie dies ja bei der 
Publikation in einer Tageszeitung naturgegeben ist. An dieser 
  
— 
! Nämlich den Fall des hessischen Landtagsabgeordneten Ulrich, der 
im Jahre 1886 von der sächsischen Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Zwecke 
der Strafvollstreckung verhaftet werden sollte. Die Streitfrage wurde da- 
mals nicht entschieden, weil sich Ulrich schließlich freiwillig zum Straf- 
antritt stellte.
	        
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