Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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die  Umrechnung  in  dieselbe  unter  Zugrundelegung  der  fremden  Währung,  und  falls  mehrere
fremde  Währungen  angegeben  sind,  der  höchstgültigen  fremden  Währung  zu  erfolgen.)

Die  Abstempelung  der  Werthpapiere  erfolgt  erst,  nachdem  die  festgestellte  Abgabe  gegen
—  endgültige  oder  vorläufige  —  Quittung  eingezahlt  oder  hinterlegt  worden  ist.  Die
Hinterlegung  tritt  ein,  wenn  die  Abstempelung  der  Papiere  am  Tage  der  Einzahlung  der
Steuer  nicht  mehr  bewirkt  oder  beendet  werden  kann.  Jede  Quittung  muß,  um  gültig  zu
sein,  von  zwei  Beamten  vollzogen  und  in  derselben  der  Tag  der  Buchung  der  Steuer  und
die  Nummer  des  Hebe=  oder  Anmeldungsregisters,  unter  welcher  die  Buchung  erfolgt  ist,
von  der  Steuerstelle  angegeben  sein.  Die  endgültige  Quittung  ist  auf  eine  Ausfertigung
der  Anmeldung  zu  schreiben.

Kann  die  Abstempelung  nicht  sofort  vorgenommen  werden,  so  ist  dem  Ueberbringer  die
eine  Ausfertigung  der  Anmeldung,  mit  Empfangsbescheinigung  versehen,  zurückzugeben.

Nach  erfolgter  Abstempelung  erhält  der  Steuerpflichtige  die  Werthpapiere  gegen  Rückgabe
der  Empfangsbescheinigung  oder  der  vorläufigen  Quittung,  welche  als  Registerbeläge  bei  der
Steuerstelle  verbleiben,  und  die  mit  endgültiger  Quittung  versehene  Ausfertigung  der  Anmeldung
  ausgehändigt.

4.  Die  Abstempelung  erfolgt  ausschließlich  durch  Aufdrücken  des  Reichsstempels  auf
der  Vorderseite  des  Werthpapiers.  Der  mittelst  Maschine  aufzudrückende  Stempel  ist  kreis- 



*)  Behufs  Umrechuung  der  in  einer  anderen  als  der  Reichswährung  ausgedrückten  Summen  zum  Zwecke
der  Verechnung  der  Reichsstempelabgabe  sind  gegenwärtig  für  die  nachstehend  bezeichneten  Währnngen  die  dabei
bemerkten,  allgemein  zum  Grunde  zu  legenden  Mittelwerthe  bis  auf  Weiteres  festgesetzt:

1  süddentscher  Gulden,  sowie  ein  Gulden  niederländischer  Währung  1,%  4
1  Mark  Banko  ....  1%  „
1  österreichischer  Gulden  Gold  ....  ..  2,-.0»
1  österreichischer  Gulden  Silber  oder  Papier  .  1,-»»
lostcnccchnchexeronc....  .  (),as»
1  Pfund  Sterling  20,  „
1  Frank,  Lira,  finnische  Marl,  dw  Peseta  Gold  ..  (),g-»
1  spanischer  Piaster  .  -«1,.--»
100  spanische  Realen  ..·.  21,..-»
1  portugiesischer  Milreis  .....  ...  -I,-«0»
1tiirtische1-Pi(1slcr.......  .  ...  ..  0,-s«
lnnnäniichcrPiastcr...  ...  ...  .  (),.-..
lnnnäniicherLcn.·..·  ..  .  .  (),-u»
1  polnischer  Gulden  .....  ....  ..·.  0,.1;s»
1  russischer  Silberrube.  .·..........  2,-.--«»
1  russischer  Goldrubel  .........  :5,-.-.1»
100  schwedische,  norwegische  oder  T  Kronen  .  141230  „
1  dänischer  Niksdaler  .........  2,·.--.»
lfchloedtschthkxdalcc..........  ......  1,--.-3»
1Spczicsk1iiksdalcr...............  ..  -I,;»«
1nmcrikaniicherDollm.................  4½  „