Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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recht‘ gebildet ist, nämlich in die Anschauung, als ob das „Völker- 
recht‘‘ als solches, sich auch mit der Aufgabe zu befassen habe, 
das Recht der ‚Völker,‘ gegen die Regierenden zu sichern; und 
als ob — was .das Wichtigste ist — das Völkerrecht ausschliess- 
lich ein unter allen Umständen feststehendes originäres Recht 
der „Völker‘ als solcher, und nieht auch ein „Recht der Staats- 
gebiete“ enthält, aus welchem ganz andere Schlüsse gezogen 
werden können und müssen, als wenn man eben lediglich die 
Individuen in Betracht zieht, welche ein solches Gebiet bewohnen. 
Es muss daran festgehalten werden, dass, wie oben gesagt 
wurde, der Staat der Einzelpersönlichkeit vergleichbar ist, d. h. 
dass das „Land“ nicht etwa wie eine Sache gedacht werden dürfe, 
welcher das ‚„Volk“ — auch im ganz richtigen, modernen Sinne 
gefasst — gleichsam als privatrechtlicher Eigenthümer gegenüber- 
steht: es verhalten sich vielmehr Land und Volk zu einander so, 
wie bei der Einzelpersönlichkeit, Körper und Geist. Das Land 
ist das materielle Element, innerhalb dessen sich das lebendige 
Element, „das Volk“ zu bethätigen hat; aber trotzdem ist doch 
auch das nur eine Analogie, die nicht ganz und gar dem Wesen 
der Sache entspricht, denn der menschliche Körper ist allerdings 
etwas begrifflich Untheilbares „Individuelles“, von dem eben kein 
Theil etwa an einen andern Körper abgetreten werden kann, 
während in dem Verhältnisse des Volkes zum Landgebiete eine 
Art dinglichen Rechtes zum Ausdrucke gelangt, welches eine Ver- 
fügung über das Landgebiet und dessen einzelne Theile sehr wohl 
ermöglicht. — 
Es sind also ganz sicherlich gewisse Rechtstitel denkbar, auf 
Grund deren sich auch innerhalb einer völkerrechtlich festge- 
fügten Staatengesellschaft eine Aenderung der Länderconfigu- 
ration vollziehen kann, und es ist also die Frage, um welche es 
sich hier handelt, so zu stellen: Auf welche Weise wäre selbst 
innerhalb eines Staatensystems die Veränderung einer einmal
	        
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