Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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discussion internationale des moyens les plus efficaces d’assurer 
a tous les peuples les bienfaits d’une paix r6elle et durable et 
de mettre avant tout un terme au developpement progressif des 
armements actuels.“ Es soll also nach Mitteln gesucht werden, 
welche geeignet sind, einen wahren Frieden und einen Rüstungs- 
stillstand herbeizuführen; und in dem Rundschreiben, welches der 
russische Minister der auswärtigen Angelegenheiten an die Ver- 
treter der Mächte unter dem 11. Januar 1899 n. St. gerichtet 
hat, wird unter den acht ganz unmassgeblich formulirten Punkten, 
die als Arbeitsprogramm der geplanten Konferenzen der Erwägung 
der Regierungen unterbreitet werden, als letzter hervorgehoben: 
„grundsätzliche Annahme . . . des fakultativen Schiedsgerichts- 
verfahrens .. . zu dem Zwecke, bewaffnete Zusammenstösse zu 
vermeiden; Verständigung in Betreff der Anwendungsweise dieser 
Mittel u. s. f.*“ „Der Militarismus ist nicht der letzte Grund für 
die Noth unserer Zeit, sagt STOERK sehr richtig, sondern nur 
ein allarmirendes Symptom des tiefer sitzenden schweren Uebels; 
jenes tief im Innern unseres Gesellschaftslebens ruhende, die 
Kräfte und Säfte zerstörende Leiden kann aber kein Irdischer 
durch Bekämpfung von Symptomen heilen... keiner, auch nicht 
der Zar“; aber derZar will sich auch nicht darauf beschränken, 
das Symptom zu bekämpfen, sondern er will, da er die Dis- 
kussion über die Mittel zur Beseitigung der Symptome fordert, 
doch offenbar auch dem Uebel selbst auf den Leib rücken. An 
der angeregten Diskussion darüber sich zu betheiligen, ist nun 
sicherlich vor allen Dingen Sache der Wissenschaft, die nicht 
zum geringsten Theile für die „Missstände“ darum mit verant- 
wortlich ist, weil sie bisher unterliess, das Grundübel festzustellen, 
so dass sie sich jetzt füglich nicht mehr damit begnügen sollte, 
unpraktitable Vorschläge als solche zu kritisiren, sondern endlich 
einmal daran gehen muss, ihrerseits praktitable Vorschläge zu 
machen, indem sie zunächst das Grundübel, oder falls sich eine 
Mehrzahl solcher ergibt, dasjenige eruirt, welches für die publi-
	        
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