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Die Prüfung in den einzelnen Gegenständen erfolgt durch die außerordentlichen
Mitglieder der Kommission nach deren unter Zustimmung des Civilvorsitzenden getroffener
Vereinbarung.
Daneben steht auch den ordentlichen Mitgliedern der Kommission das Recht zu,
Fragen an die Prüflinge zu stellen.
89.
Die mündliche Prüfung erfolgt in Abtheilungen von jedesmal höchstens zehn Prüf—
lingen. Auf die Prüfung jeder Abtheilung, welche vollzählig ist, sind — ausschließlich
der für die Feststellung des Ergebnisses erforderlichen Zeit (§ 11) — vier Stunden zu
verwenden. Besteht die Abtheilung aus weniger als zehn Prüflingen, so ist eine ent-
sprechende Ermäßigung der Prüfungsdauer zulässig.
III. Entscheidung über den Ausfall der Prüfung.
8 10.
Wenn der Ausfall der schriftlichen Prüfung durchaus ungenügend ist, so werden die
betreffenden Prüflinge zurückgewiesen und nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. —
Es findet dies namentlich statt, wenn der deutsche Aufsatz grobe orthographische oder
grammatikalische Fehler enthält, oder durch auffallenden Mangel an Zusammenhang und
an Angemessenheit des Ausdrucks von vornherein darthut, daß der Prüfling den erforder-
lichen Grad wissenschaftlicher Bildung nicht besitzt.
8 11.
Die Feststellung des Ausfalls der schriftlichen und mündlichen Prüfung erfolgt für
jede Abtheilung besonders, unmittelbar nachdem die mündliche Prüfung derselben statt-
gefunden hat.
12.
Bei der Entscheidung der Kommission ist vor Allem der Grundsatz maßgebend, daß
die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste nur jungen Leuten von Bildung
zusteht. Bei gänzlicher Unwissenheit in einem der obenbezeichneten Prüfungsgegen-
stände ist der Berechtigungsschein also unbedingt zu versagen; er darf aber, selbst wenn
die Prüfung in einzelnen Gegenständen ungenügend ausgefallen ist, ertheilt werden, sofern
der betreffende Prüfling in anderen Gegenständen mehr als genügend bestanden hat und
sofern die Kommission nach dem Gesammtergebniß der Prüfung der Ueberzeugung ist,
daß der Prüfling nach seinen Kenntnissen und seiner Intelligenz den erforderlichen Grad
allgemeiner Bildung besitzt.