Aufsätze.
Die deutsche Staatssprache und das Grund-
recht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
Von
Dr. HEINRICH GEFFCKEN, Professor der Rechte in Cöln a/Rh.
Im Augustheft 1904 der „Deutschen Monatsschrift für das
gesammte Leben der Gegenwart“ veröffentlichte ich unter dem
Titel „Staatssprache und Versammlungsrecht in Preussen“ einen
Aufsatz, in dem ich die neuerdings wieder lebhaft ventilierte
Frage erörterte, ob für politische Versammlungen, die innerhalb
des preussischen Staatsgebietes stattfinden, der Gebrauch einer
anderen als der deutschen Sprache polizeilich verboten werden
könne oder nicht. Daraufhin hat die Redaktion des „Archivs
für öffentliches Recht“ mich aufgefordert, den Gedankengang
jenes Artikels dem Leserkreise ihrer Zeitschrift noch einmal in
erweiterter Darstellung vorzuführen. Der erhaltenen Anregung
bin ich gern gefolgt. Und zwar um so bereitwilliger, als eine
erneute Untersuchung des bezeichneten Problems, wenn sie auch
mit demselben Material zu arbeiten hatte wie ihre Vorgängerin,
doch nicht einfach deren ausführlichere Wiederholung zu sein
Archiv für öffentliches Recht. XX. 1. 1