— 181 —
Aufsätze.
Rückforderung von Versicherungsbeiträgen.
Von
Stadtrat H. v. FRANKENBERG in Braunschweig.
Mit dem wachsenden Umfange der deutschen Arbeiterver-
sicherung, auf deren Gebiet die nachfolgende Untersuchung sich
beschränken will, nehmen naturgemäss die Fälle zu, in welchen
unterirrtümlichen Voraussetzungen die Beteili-
gung an einer Versicherungseinrichtung stattgefunden hat, sodass
nachträglich die Versicherung als nicht zu Recht bestehend be-
zeichnet werden muss. Mag die Ungültigkeit des Versicherungs-
verhältnisses von der einen oder von der anderen Seite, vom Ver-
sicherten, vom Arbeitgeber oder vom Träger der Fürsorge geltend
gemacht werden, regelmässig wird sie eine Begleiterscheinung im
Gefolge haben, die sich aus der Eigenart der rechtlichen Be-
ziehungen der Beteiligten ergibt: die Rückzahlung der geleisteten
Beiträge. Obgleich die öffentlich - rechtliche Natur der Kassen-
zugehörigkeit es mit sich bringt, dass in der Mehrzahl der Fälle
die Mitgliedschaft,. das Versichertsein nicht von der Beitrags-
leistung abhängt, so beherrschen doch im allgemeinen dieselben
Rechtsgrundsätze den Rückforderungsanspruch derjenigen, die sich
für Pflichtmitglieder hielten oder gehalten wurden, und der frei-
willig durch Beiträge in Beziehung zu der Versicherungseinrich-
Archiv für öffentliches Recht. XXI. 2. 13