Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Aufsätze. 
Rückforderung von Versicherungsbeiträgen. 
Von 
Stadtrat H. v. FRANKENBERG in Braunschweig. 
  
Mit dem wachsenden Umfange der deutschen Arbeiterver- 
sicherung, auf deren Gebiet die nachfolgende Untersuchung sich 
beschränken will, nehmen naturgemäss die Fälle zu, in welchen 
unterirrtümlichen Voraussetzungen die Beteili- 
gung an einer Versicherungseinrichtung stattgefunden hat, sodass 
nachträglich die Versicherung als nicht zu Recht bestehend be- 
zeichnet werden muss. Mag die Ungültigkeit des Versicherungs- 
verhältnisses von der einen oder von der anderen Seite, vom Ver- 
sicherten, vom Arbeitgeber oder vom Träger der Fürsorge geltend 
gemacht werden, regelmässig wird sie eine Begleiterscheinung im 
Gefolge haben, die sich aus der Eigenart der rechtlichen Be- 
ziehungen der Beteiligten ergibt: die Rückzahlung der geleisteten 
Beiträge. Obgleich die öffentlich - rechtliche Natur der Kassen- 
zugehörigkeit es mit sich bringt, dass in der Mehrzahl der Fälle 
die Mitgliedschaft,. das Versichertsein nicht von der Beitrags- 
leistung abhängt, so beherrschen doch im allgemeinen dieselben 
Rechtsgrundsätze den Rückforderungsanspruch derjenigen, die sich 
für Pflichtmitglieder hielten oder gehalten wurden, und der frei- 
willig durch Beiträge in Beziehung zu der Versicherungseinrich- 
Archiv für öffentliches Recht. XXI. 2. 13
	        
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