— 2283 —
schrift vertreten. & 56 zählt die Geschäfte auf, die dem Ma-
gistrat insbesondere obliegen und gibt dann unter Ziffer 8 die
ihrem Inhalt nach streitige Vorschrift. Nun wäre es nach der
ganzen Anordnung der Vorschriften sehr sonderbar, wenn die Städte-
ordnung, wollte sie den Magistrat mit absoluter, unbeschränkter
und unbeschränkbarer Vertretungsbefugnis nach aussen ausstatten,
eine Vorschrift, die doch ihrer allgemeinen Bedeutung nach zu
den Grundlagen der städtischen Verfassung, also unter den
Titel I der Städteordnung gehört hätte, erst unter den beson-
deren (Geschäften des Magistrats gegeben hätte. Schon der Zu-
sammenhang, in dem die Vorschrift steht, spricht gegen die all-
gemeine Auslegung derselben. Dann aber auch der Wortlaut.
Die Vorschrift zerfällt in einen materiellen und einen formellen
Teil. Der materielle Teil bestimmt, dass der Magistrat die
Stadtgemeinde nach aussen zu vertreten und namens derselben
mit Behörden und Privatpersonen zu verhandeln hat. Wenn mit
diesem Teil eine unbeschränkte Vertretungsbefugnis des Magistrats
festgesetzt werden sollte, so ist der Sinn des zweiten Satzes,
dass der Magistrat ausser seiner Vertretungsbefugnis auch zu
verhandeln hat, nicht recht zu erklären. Unter Zugrundelegung
dieser Ansicht könnte der Zusatz als selbstverständlich wegfallen.
Gerade aus ihm ergibt sich aber das Irrige der Ansicht. Der
Magistrat hat nur zu verhandeln, in dem Wort Verhandeln liegt
etwas Vorbereitendes, Nicht abschliessen, sondern nur verhan-
deln soll er. Die der Z. 8 vorhergehende Z. 2 spricht von der
Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung.
Nach $ 35 hat diese über alle Gemeindeangelegenheiten zu be-
schliessen, soweit dieselben nicht ausschliesslich dem Magistrat
überwiesen sind. Mit der Normierung des Grundsatzes, dass der
Magistrat die Stadt nach aussen zu vertreten hat, sind ihm
aber noch keine Gemeindeangelegenheiten zur Erledigung über-
wiesen. Die Stadtverordneten-Versammlung bleibt mithin gemäss
$ 35 allein zur Beschlussfassung befugt. Ihre Beschlüsse hat