Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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verbleibt uns kein anderer Weg, als den Antrag zurückzuweisen, 
wie abfällig wir auch über den Richter urteilen mögen, und wie 
bedauerlich uns sein Verhalten erscheinen mag. 
Ich gehe nunmehr zu den für den Antrag vorgebrachten 
Hauptgründen über, und ich werde bei Prüfung derselben den 
Richter frei und offen kritisieren. Im Hinblick auf meine lang- 
jährige, kollegialische Verbindung mit demselben ist dies für mich 
allerdings recht schwierig. Ich darf indessen vor dieser Aufgabe, 
welche ich keiner anderen Person überweisen kann, nicht zurück- 
schrecken; ich würde meine Pflicht dem Unterhause gegenüber 
versäumen, falls ich über die vorliegenden Fragen nicht offen 
meine Ansicht aussprechen würde. 
Man wirft dem Richter zunächst vor, er habe während der 
Gerichtssitzung seine politischen Anschauungen derartig offen 
gelegt, dass den Anwesenden sofort klar wurde, auf welcher Seite 
sich seine politische Sympathie befand. Dass aus seinen Aeusse- 
rungen ein derartiger Schluss gezogen werden konnte, lässt sich 
wohl nicht leugnen. Aeusserungen, welche einen derartigen Schluss 
gestatten, verletzen die besten Traditionen des englischen Richter- 
standes. Ein vortrefflicher, hochgelehrter Richter, dessen An- 
schauungen streng konservative waren — der Lordrichter A. L. 
SMITH — wies in einer Gerichtssitzung mit Einntrüstung den Ver- 
such eines Advokaten zurück, die Geschworenen durch eine poli- 
tische Anspielung zu beeinflussen. „Für Parteipolitik, erklärte 
SMITH, gibt es keinen Platz in einem britischen Gerichtshofe.“ 
Ein besonders unglücklich gewählter Moment für die Offenlegung 
politischer Neigungen eines Richters ist jedenfalls die Haupt- 
verhandlung in einem Wahlprüfungsverfahren. Denn, wenn auch 
diese Neigungen ihn nicht beeinflussten und nicht zu beeinflussen 
brauchten, so können doch mit dem Richter nicht persönlich be- 
kannte, anwesende Personen zu dem Schlusse gelangen, er sei 
hinsichtlich politischer Fragen voreingenommen; damit würde das 
Vertrauen erschüttert werden, welches man allgemein zu seiner
	        
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