Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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die Beispiele, die JELLINRK selbst gibt. Er führt die Konven- 
tionalregel an, dass jedes Kabinettsmitglied Parlamentsmitglied 
sein soll, konstatiert aber, dass GLADSTONE vom Dezember 1845 
bis Juli 1846 ohne Sitz im Unterhause war — eine Singularität, 
die, weil sie nicht als Rechtsbruch empfunden wurde, als ein 
Beweis für die Nachgiebigkeit jener Regel gelten soll. Zum 
besseren Verständnis sei bemerkt ®), dass GLADSTONE im Dezember 
1845 die Ernennung zum Staatssekretär der Kolonien annahm, 
hiedurch im Sinne der englischen Inkompatibilitätsvorschriften 
seinen Sitz im Unterhause verlor, jedoch auf eine Wiederwahl 
gegen den Herzog von Newcastle nicht hoffen konnte. Jene 
Konventionalregel, die ihre Spitze offenbar gegen die Krone 
kehrt, würde also in ihrer Anwendung auf einen derartigen Fall 
lauten: Du bist verpflichtet, ein Kabinettsmitglied, das seinen 
Sıtz im Unterhause dauernd verloren hat, zu entlassen. Wäre 
nun diese Regel dispositiver Natur, so müsste der Krone zu- 
gleich die Befugnis eingeräumt sein, sie durch einen auf Nicht- 
entlassung gerichteten Willensakt ausser Anwendung zu setzen, 
mit andern Worten: die Krone hätte eine Verpflichtung, von 
der sie sich selbst entheben kann, sie wäre zur Entlassung zu- 
gleich verpflichtet und nicht verpflichtet — was wohl die Unbhalt- 
barkeit der Prämisse ausser Zweifel setzt. Von dispositivem 
Rechte im Sinne JELLINEKs könnte man nur sprechen, wenn in 
einem derartigen Falle der Amtsverlust ipso jure eintreten würde, 
aber durch einen gegenteiligen Willensakt der Krone vermieden 
werden könnte. Ganz ähnlich steht es mit JELLINEKs zweitem 
Beispiel: der Premierminister soll Erster Lord des Schatzes sein, 
SALISBURY tritt an die Spitze seines Kabinetts als Staatssekretär 
des Auswärtigen. Die Krone kann nicht verpflichtet sein, dem 
Premier das erstgenannte Amt zu verleihen und zugleich die 
Freiheit haben, ihn statt dessen zu einem anderen Amt zu be- 
® Aus der biographischen Skizze in Meyers Konversations-Lexikon.
	        
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