Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Individuen begrifflich verschieden ist und ihnen als selbständiger 
Träger von Rechten und Pflichten gegenübersteht.“ LABAND 
bemerkt ferner a. a. O.S.79: „Wer sich z. B. die Stadt Berlin 
als juristische Person vorstellt, abstrahiert dadurch von der Vor- 
stellung der einzelnen Einwohner Berlins; er kann diese Vor- 
stellung überhaupt nicht anders gewinnen, als dass er sich die 
einzelnen Einwohner ‚wegdenkt‘, nicht als wäre sie überhaupt 
nicht vorhanden, aber so, dass sie etwas von der Vorstellung der 
Stadt Berlin Verschiedenes sind“. Ich denke mir im Gegenteil unter 
der Stadt Berlin (als Körperschaft) alle Einwohner des Stadt- 
gebietes, untereinander verbunden und organisiert durch Ge- 
meindeverfassung und Gemeindesatzungen; diese Verbindung hebt 
sich ab nach aussen, also gegenüber andern Städten und Ge- 
meinden, gegenüber den preussischen Staatsorganen etc. Sie wird 
so zum Verbande, zur Einheit, zur Individualität. Die vorge- 
stellte Einheit, nicht die Vorstellung der Einheit ist die Stadt 
Berlin. 
Der Grund, warum man die Korporation als ein Abstrak- 
tun, als eine Vorstellung, die von den Mitgliedern absieht, be- 
handelt, liegt wohl zunächst in der Erwägung des Umstandes, 
dass die Mitglieder des Verbandes ständig wechseln; es treten 
Mitglieder aus und neue treten ein. Wenn also, so argumentiert 
man, die Korporation in der Wirklichkeit ihrer Mitglieder be- 
stände, so wäre nichts Bleibendes, sondern etwas ständig Wech- 
selndes vorhanden; und doch bedarf man einen festen Pol in 
der Flucht der Erscheinungen. Dieser Pol sei aber eben die 
Abstraktion, wobei die einzelnen weggedacht werden. Nun ist 
aber zur Erklärung der Beharrlichkeit der Korporation trotz 
Wechsels der Mitglieder die Vornahme einer Abstraktion nicht 
nötig. Bei den Einheiten liegt das Hauptmoment in der Gesetz- 
lichkeit des Zusammenhanges der Teile, nicht in dem Mehr oder 
Weniger der Teile selbst. Es wird z. B. niemandem einfallen, 
einen Stein deshalb für einen andern, vom frühern verschie-
	        
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