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Individuen begrifflich verschieden ist und ihnen als selbständiger
Träger von Rechten und Pflichten gegenübersteht.“ LABAND
bemerkt ferner a. a. O.S.79: „Wer sich z. B. die Stadt Berlin
als juristische Person vorstellt, abstrahiert dadurch von der Vor-
stellung der einzelnen Einwohner Berlins; er kann diese Vor-
stellung überhaupt nicht anders gewinnen, als dass er sich die
einzelnen Einwohner ‚wegdenkt‘, nicht als wäre sie überhaupt
nicht vorhanden, aber so, dass sie etwas von der Vorstellung der
Stadt Berlin Verschiedenes sind“. Ich denke mir im Gegenteil unter
der Stadt Berlin (als Körperschaft) alle Einwohner des Stadt-
gebietes, untereinander verbunden und organisiert durch Ge-
meindeverfassung und Gemeindesatzungen; diese Verbindung hebt
sich ab nach aussen, also gegenüber andern Städten und Ge-
meinden, gegenüber den preussischen Staatsorganen etc. Sie wird
so zum Verbande, zur Einheit, zur Individualität. Die vorge-
stellte Einheit, nicht die Vorstellung der Einheit ist die Stadt
Berlin.
Der Grund, warum man die Korporation als ein Abstrak-
tun, als eine Vorstellung, die von den Mitgliedern absieht, be-
handelt, liegt wohl zunächst in der Erwägung des Umstandes,
dass die Mitglieder des Verbandes ständig wechseln; es treten
Mitglieder aus und neue treten ein. Wenn also, so argumentiert
man, die Korporation in der Wirklichkeit ihrer Mitglieder be-
stände, so wäre nichts Bleibendes, sondern etwas ständig Wech-
selndes vorhanden; und doch bedarf man einen festen Pol in
der Flucht der Erscheinungen. Dieser Pol sei aber eben die
Abstraktion, wobei die einzelnen weggedacht werden. Nun ist
aber zur Erklärung der Beharrlichkeit der Korporation trotz
Wechsels der Mitglieder die Vornahme einer Abstraktion nicht
nötig. Bei den Einheiten liegt das Hauptmoment in der Gesetz-
lichkeit des Zusammenhanges der Teile, nicht in dem Mehr oder
Weniger der Teile selbst. Es wird z. B. niemandem einfallen,
einen Stein deshalb für einen andern, vom frühern verschie-