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haben; andernfalls müsste dann auch der Bestand eines Patentes als Minde-
rung der Gewerbefähigkeit der übrigen Personen ausser dem Inhaber ange-
sehen werden.
Endlich wäre eine grössere Gleichmässigkeit in der Behandlung des
Stoffes erwünscht; neben manchen mit dankenswerter Ausführlichkeit be-
handelten Partien, z.B. der Geschichte des Gewerbewesens sind andere
etwas dürftig ausgefallen; die Gewerbefähigkeit der juristischenPer-
sonen ist bloss gestreift, bei der Darstellung des Befähigungs-
nachweises sind die Bestrebungen unserer neuesten Gewerbepolitik
kaum genügend gewürdigt.
Doch diesen Mängeln mehr technischer Natur stehen wesentliche
Vorzüge der Arbeit gegenüber und manche Partien sind als überaus ge-
lungen zu betrachten: Neben dem bereits erwähnten historischen Teile, die
Darstellung der Abgrenzung der Gewerbe von den gewerbsmässig
betriebenen Unternehmungen (8 9), welche unter genauer Benützung der
Literatur und Praxis viele neue Gesichtspunkte bietet. Gleiches gilt von
den Ausführungen über die Realgewerbe und über das Appalto,
welche auch dem Kenner des österreichischen Gewerberechtes willkommene
Belehrung bringen werden. Im Ganzen verspricht die Arbeit KuLiscHs,
namentlich wenn der Detailausführung etwas mehr Sorgfalt zugewendet
wird und auch die modernen Strömungen der Gewerbepolitik grössere Be-
rücksichtigung finden, eine wertvolle Bereicherung der gewerberechtlichen
Literatur nicht nur für Oesterreich zu werden.
Wien. Dr. v. Herrnritt.
Dr. Karl Lamp, Privatdozent an der Universität Graz: Das Problem
derstädtischen Selbstverwaltung nach österreichi-
schem und preussischem Recht, Leipzig Duncker-Humblot,
1905. S. VIII, 168.
Die vorliegende Arbeit ist aus Vorträgen hervorgegangen, welche Ver-
fasser im Grazer Juristenvereine gehalten hat. Dieser Ursprung verrät
sich nicht nur in der äussern Form, sondern auch in der Behandlungsart
des Stoffes. Verfasser entrollt vor seinen Hörern ein Bild der geschicht-
lichen Entwieklung und der bisherigen dogmatischen Be-
handlung des Problems, um dann auf dieser breiten Grundlage seine
eigene Anschauung über das Wesen der Selbstverwaltung zu geben.
Der Hauptwert der Arbeit beruht demnach auch in der Darstellung der
Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung und in einer kritischen
Analyse der Lehrmeinungen über unsere Frage. In dieser Grenze ist aber
die Schrift Lamps vermöge ihrer Klarheit und Kürze bei genauer Berück-
sichtigung der Literatur, durch das richtige Herausgreifen des Wesentlichen
in der Anschauung der einzelnen Autoren und durch die kritische Sichtung