Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Aufsätze, 
Zur Auslegung des Art. 54 der Reichs- 
verfassung'). 
Von 
LABAND. 
Die Frage, welche Schiffahrtsabgaben mit der Reichsver- 
fassung vereinbar sind, war bis zum Erlasse des preussischen Ka- 
nalgesetzes vom 1. April 1905 in der Theorie unbestritten und 
hat auch in der Praxis, so viel ich weiss, keine Schwierigkeiten 
gemacht. Nachdem aber das erwähnte Gesetz im $ 19 die An- 
ordnung getroffen hat, dass „auf den im Interesse der Schiffahrt 
regulierten Flüssen Schiffahrtsabgaben zu erheben sind“, ist diese 
Frage so vielfach erörtert worden, einerseits im Sinne der Zu- 
lässigkeit der Befahrungsabgaben in der bekannten Schrift von 
PETERS, dann in der Entgegnung auf diese Schrift von Ministerial- 
  
! Diese Erörterung ist ein Vortrag, den ich in der am 16. Febr. 1907 
in Mannheim abgehaltenen Abwehrkundgebung gegen die Wiedereinführung 
von Schiffahrtsabgaben auf den natürlichen Wasserstrassen, insbesondere auf 
dem Rhein, gehalten habe. Die Verhandlungen sind herausg. von der 
Handelskammer für den Kreis Mannheim. — Wegen der grossen Bedeutung 
der Frage für das Reichsstaatsrecht ist er hier nochmals unverändert ab- 
gedruckt. 
Archiv für öffentliches Recht. XXI. 4. 32
	        
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