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rat BEST in der Zeitschrift „Das Recht“ und von Professor
OTTO MAYER in Leipzig und von anderen Schriftstellern, dann
wieder in einer replizierenden Schrift von PETERS, dass es nicht
möglich ist, die Frage von neuem zu erörtern, ohne Gründe und
Erwägungen zu wiederholen, welche bereits in der Literatur
mehrfach geltend gemacht worden sind ?. In dieser Hinsicht muss
ich daher um eine weitgehende Nachsicht bitten. Auch ist es
nicht möglich, die Frage in allen ihren Einzelheiten im Rahmen
eines Vortrages hier völlig erschöpfend zu behandeln, sondern
ich muss mich auf die entscheidenden und massgebenden Ge-
sichtspunkte beschränken; denn es ist eine Masse von Dingen
dabei zur Erörterung gekommen, die nach meiner Ansicht mehr
dazu dienen, die Sache zu verdunkeln als aufzuklären. Schein-
bar ist die Streitfrage sehr einfach; handelt es sich ja doch aus-
schliesslich um die Interpretation eines Satzes der Reichsverfas-
sung; aber manche Sätze bieten besondere Schwierigkeiten, und
zu denen, von welchen dies am meisten gilt, gehört Absatz 4 des
Art. 5d. Um zum Verständnis dieses Artikels zu gelangen, ist
eine äusserst wichtige Vorfrage zu erörtern, die auch in der
Literatur eine grosse Rolle spielt, und die für das Verständnis
des Artikels 54 von grosser Bedeutung ist. Es stehen nämlich
in dem Artikel 54 hintereinander zwei beinahe gleichlautende
Sätze: der letzte Satz des Absatz 3 und der Absatz 4. Um
nun zu verstehen, was der Absatz 3 eigentlich meint und was
der Absatz 4 eigentlich sagen will, ist es notwendig, den Abs. 4
mit dem vorhergehenden Satz des Absatz 3 zu vergleichen. Es
muss ein (xegensatz bestehen; worin besteht er? Um diesen
2 Die in Bezug genommenen Schriften sind MAx PETERS Schiffahrts-
abgaben Bd. I Leipz. 1906. Derselbe in der Zeitschr. Das Recht. Jahrg. X.
1906 Nr. 18, 19, 22. Derselbe Schiffahrtsabgaben auf natürl. Wasser-
strassen Leipz. 1907. Best im „Recht“ Jahrg. X Nr. 15/16, 21. Orro
MAYER Schiffahrtsabgaben, Krit. Bemerkungen. Tübingen 1907. Der-
selbe in Hirth’s Annalen 1907 S.1 ff. Vgl. ferner die erst später erschie-
nene Schrift von R. PıLoty Das Recht der Schiffahrtsabgaben in Deutschland.
Tübingen 1907.