Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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insbesondere auch die Seehäfen, der Oberaufsicht des Reiches 
unterwerfen, das Reich ermächtigen, diese Anstalten aus Mitteln 
des Reiches zu vermehren und zu erweitern und die von den 
Seeuferstaaten zu erhebenden Abgaben für diese Anlagen der 
(renehmigung der Reichsgewalt unterwerfen. Es sollte ein Reichs- 
gesetz erlassen werden, welches für jeden Fluss bestimmt, wie 
weit die Mündung zu rechnen ist, um die Zuständigkeitssphäre des 
Reichs von der des Einzelstaates räumlich abzugrenzen, und deshalb 
war es nicht überflüssig, in der Verfassung von 1849 zu bestim- 
men, dass die Abgaben in diesen der Reichskompetenz überwie- 
senen Gebieten in, also auch von den Seeuferstaaten erhoben 
werden und nicht vom Reiche. Die Verfassung von 1849 sagt 
also, diese Abgaben werden an den Strommündungen und an 
den Schiffahrtsanstalten von den Uferstaaten und für ihre Rech- 
nung erhoben. Da die jetzige Verfassung die Zuständigkeit des 
Reichs und der Einzelstaaten nach ganz anderen Gesichtspunkten 
abgrenzt, war kein Grund vorhanden, zu sagen, dass die Abgaben 
in den Seeuferstaaten erhoben werden; das versteht sich von 
selbst. Es war also nicht nötig, dieses in die Reichsverfassung 
hineinzusetzen; das hättte nur den Sinn verdunkelt. Vielmehr 
ist der Sinn des Absatzes 3: die Abgaben werden von den See- 
schiffen und deren Ladungen erhoben. Das ist das Objekt 
der Besteuerung, auf welches es ankommt. Der Begriff des See- 
schiffes ist an sich klar und verständlich und brauchte nicht den 
Steuerbehörden durch Instruktionen und Regulative erläutert zu 
werden. Ein Seeschiff ist nach der Definition des Handelsgesetz- 
buches ($ 474) ein Schiff, das zum Erwerbe durch die Seefahrt 
bestimmt ist; Seeschiffe sind solche Schiffe, welche das Meer be- 
fahren; wenn sie auch gleichzeitig in die unteren Teile der Ströme 
und in die ihnen zugänglichen Häfen einlaufen, so hören sie nicht 
auf, Seeschiffe zu sein. Es kommt auch nicht auf die Schiffs- 
typen, d. h. die Bauart an, sondern es kommt darauf an, ob das 
Schiff von der See herkommt, oder von einem Hafen in die See
	        
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