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insbesondere auch die Seehäfen, der Oberaufsicht des Reiches
unterwerfen, das Reich ermächtigen, diese Anstalten aus Mitteln
des Reiches zu vermehren und zu erweitern und die von den
Seeuferstaaten zu erhebenden Abgaben für diese Anlagen der
(renehmigung der Reichsgewalt unterwerfen. Es sollte ein Reichs-
gesetz erlassen werden, welches für jeden Fluss bestimmt, wie
weit die Mündung zu rechnen ist, um die Zuständigkeitssphäre des
Reichs von der des Einzelstaates räumlich abzugrenzen, und deshalb
war es nicht überflüssig, in der Verfassung von 1849 zu bestim-
men, dass die Abgaben in diesen der Reichskompetenz überwie-
senen Gebieten in, also auch von den Seeuferstaaten erhoben
werden und nicht vom Reiche. Die Verfassung von 1849 sagt
also, diese Abgaben werden an den Strommündungen und an
den Schiffahrtsanstalten von den Uferstaaten und für ihre Rech-
nung erhoben. Da die jetzige Verfassung die Zuständigkeit des
Reichs und der Einzelstaaten nach ganz anderen Gesichtspunkten
abgrenzt, war kein Grund vorhanden, zu sagen, dass die Abgaben
in den Seeuferstaaten erhoben werden; das versteht sich von
selbst. Es war also nicht nötig, dieses in die Reichsverfassung
hineinzusetzen; das hättte nur den Sinn verdunkelt. Vielmehr
ist der Sinn des Absatzes 3: die Abgaben werden von den See-
schiffen und deren Ladungen erhoben. Das ist das Objekt
der Besteuerung, auf welches es ankommt. Der Begriff des See-
schiffes ist an sich klar und verständlich und brauchte nicht den
Steuerbehörden durch Instruktionen und Regulative erläutert zu
werden. Ein Seeschiff ist nach der Definition des Handelsgesetz-
buches ($ 474) ein Schiff, das zum Erwerbe durch die Seefahrt
bestimmt ist; Seeschiffe sind solche Schiffe, welche das Meer be-
fahren; wenn sie auch gleichzeitig in die unteren Teile der Ströme
und in die ihnen zugänglichen Häfen einlaufen, so hören sie nicht
auf, Seeschiffe zu sein. Es kommt auch nicht auf die Schiffs-
typen, d. h. die Bauart an, sondern es kommt darauf an, ob das
Schiff von der See herkommt, oder von einem Hafen in die See