Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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wenn sie völlig durchdringen wird, wage ich nicht zu sagen. 
Solche juristische Ideen sind ja keine ewigen Wahrheiten, denen 
der Sieg gewiss ist. Die grössere Klarheit und Einheitlichkeit 
des juristischen Denkens, die sie bringen wollen, sind keine un- 
entbehrlichen Lebensgüter. Die Praxis schlägt sich gar wohl auch 
mit ganz schiefen Anschauungen durch, schlimmstenfalls mittels 
eines segensreichen Verzichts auf Folgerichtigkeit. Es handelt 
sich wesentlich nur um Schönheitsfehler. Man muss 
damit zufrieden sein, wenn man das Seinige deutlich gesagt hat. 
Dann mag man sich wieder den Kollegen von der naturwissen- 
schaftlichen Fakultät zum Vorbild nehmen: mit dem Mikroskop 
über dem Wassertropfen sitzen, in welchem die mancherlei und 
oft wunderlichen Lebewesen sich tummeln, Rädertierchen, Borsten- 
tierchen und was noch alles. Die fressen sich auf und dehnen 
sich aus oder gehen ein. Wenn ein so zähes Gebilde sich breit 
gemacht hat, wie die alte Fiskusidee, lässt es andere nicht zur 
Entwicklung kommen. Die Idee des öffentlichen Eigentums ist 
von Natur sehr stark. Vielleicht wird sie ihr doch noch über. 
Vielleicht auch, bevor’s ihr gelingt, werden sie beide von einem 
bisher noch nicht beobachteten stärkeren Organismus aufgesogen. 
Nach uns kommen auch noch Leute; die werden es sehen.
	        
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