Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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überwiegende und spezielle Verhältnisse dazu 
zwangen”, 
Was nun die Entstehungsgeschichte des in Frage gezogenen 
Art. 29 der pfälz. Gem.O. betrifft 1??, so ist hervorzuheben, dass 
er — soweit er für unsere Frage in Betracht kommt, — ganz 
gleichlautend aus dem analogen Artikel der rechtsrheinischen 
Gem.O. herübergenommen wurde. 
Dieser Artikel 2° (jetzt als Art. 38 der rechtsrheinischen 
(Grem.O. bezeichnet) war im Regierungsentwurf nicht vorgesehen. 
Der Entwurf enthielt nur die aus dem revidierten Gemeinde- 
Edikt des rechtsrheinischen Bayern übernommene Bestimmung: ... 
„als einzelne Körperschaften haben sie (nämlich die Gemeinden) 
alles dasjenige zu leisten, was zur Erreichung ihres gemeind- 
lichen Zweckes erforderlich ist“. Da man jedoch eine Aufzäh- 
lung der gemeindlichen Obliegenheiten — insbesondere gegen- 
über dem Einschreiten der Verwaltungsbehörden — für zweck- 
mässig erachtete, schlug der Referent, Prof. EDEL in 1. Lesung 
folgende Fassung des Art. 129 Abs. 2 vor 1%: 
„Ausser den in sonstigen Bestimmungen des gegenwärtigen 
Gesetzes oder in besonderen Gesetzen und gesetzmässigen Ver- 
ordnungen festgestellten Verpflichtungen gehört zu den Obliegen- 
heiten der Gemeinde... .. die Sorge für Unterhaltung und 
Reinlichkeit der Ortsstrassen ..... etc.“ 
In 2. Lesung wurde dieser Passus von Art. 129 Abs. 2 
herübergenommen als Art. 33. 
121 Kammerverhandl, Stenographische Berichte Bd. V 8. 9. 
122 Vergl. Wann, Gem.O. 2. Aufl, S. 227 ff, sowie Entsch. des Verw.- 
Gerichtshofs Bd. 19 S. 182 ff. 
138 Nämlich Art. 129 Abs. 2 nach der 1. Lesung, in 2. Lesung = Art. 33 
der rechtsrhein. Gem.O., nach den Ausschussbeschlüssen 2. Lesung als 
Art. 39, bezeichnet. Vergl. Kammerverhandlungen 1867/69. Protokolle der 
Sitzungen des Ausschusses 8. 625, ferner: 1866/69 I. Abteilung, Beilagen- 
Band 8, 432. 
124 Vergl. Kammerverhandl. 1867/69, Protokolle 8. 625. 
Archiv für öffentliches Recht. XXI. 4. 38
	        
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