Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Wie wäre auch das Fortbestehen aller dieser älteren Be- 
stimmungen mit den Ausführungen der Motive zu vereinbaren, 
die gerade die Tatsache der Zusammensetzung der pfälzischen 
Gemeindegesetzgebung aus den zahlreichen französischen Gesetzen, 
Staatsratsgutachten etc. als Ursache der notwendigen 
Aenderung bezeichnen? Wie stimmte das ferner mit dem in den 
Motiven scharf ausgesprochenen Grundsatz überein, dass die 
Umgestaltung nur im Sinne der der deutschen Auf- 
fassung des Gemeindewesens entsprechenden Prin- 
zipien zu erfolgen habe? 
Wenn man nun die Meinung vertritt, dass neben der 
Gem.O. auch noch alle früheren Bestimmungen weiterbestehen, 
welche sich in irgend einer Weise mit den in der Gem.O. ge- 
regelten Gegenständen befassten, und nicht den Vorschriften der 
Gem.O. direkt widersprechen, dann hat man die Gefahr, die 
man gelegentlich der Beratung der rechtsrhein. Gem.O,. ausdrück- 
lich zu vermeiden suchte !?3, geradezu .. künstlich geschaffen. Es 
ist auch leicht einzusehen, dass wenn jemand sich die Mühe 
133 Vergl. hierzu die Ausführungen des Abg. Brater (Kammerverhandl. 
I. Abteilung, Protokolle der Sitzungen des Ausschusses S. 601): Brater hält es 
für wichtig, dass derganze bisherige Apparatvon Verord- 
nungen, Vollzugs-Instruktionen und generalisierten 
Entschliessungen miteinemStrichvertilgtwerde. Wenn 
man dies nicht tue, werde nach Verkündigung des Gemeindegesetzes nie- 
mand im Lande mehr wissen, was von diesen zahllosen Instruktionen und 
Entschliessungen noch gelte und was nicht mehr. Erst im Laufe der Jahre 
werde man erfahren, jenes Reskript sei noch gültig, dieses nicht mehr, 
daseinegehörezudenentgegenstehenden Vorschriften, 
dasanderenicht. Zunächst müsse tabularasa gemacht 
und ausser allen Zweifel gestellt werden, dass alle alten Instruktionen und 
Reskripte ihre Gültigkeit verloren hätten. Das war nach Aeusserung des 
Ministerialkommissärs auch der Standpunkt der Regierung. Es steht nichts 
im Wege, diese Ausführungen im Wege der Analogie auch auf die pfälzische 
Gen.O. anzuwenden. Denn hier war ja die erwähnte Gefahr eine viel 
grössere. Zudem hat ja die Praxis bestätigt, dass die vom Abg. Brater 
prophezeite Konfusion wirklich eingetreten ist!
	        
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