Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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zur alten Uniforme hat, sich die neue zu tragen unterfange, oder 
aber in der alten oder neuen Armöe-Uniforme Veränderungen 
vornehme, und solche nach seinem Sinne abändere, oder mit 
einander vermische. Bey einem solchen Fall wird das Gouverne- 
ment den Inculpaten so fort arretiren lassen und dem Ober 
Krieges-Collegio den Umstand anzeigen, damit dasselbe S. K. Mt. 
Bericht davon erstatte, und die Aufhebung einer solcher gestalt 
gemissbrauchten Erlaubniss zu Tragung der Uniforme bewürke. 
Das Ober-Krieges-Collegium erwartet von dem Königl. p. Gou- 
vernement zu N. die genaueste und strengste Befolgung dieser 
Anordenung, und hat solche, damit keiner sich mit der Unwissen- 
heit entschuldigen könne, übrigens durch ein Inseratum in alle 
öffentliche Blätter publiciren lassen. 
Berlin den 27ten. 
Erstes Departement des K. O.K.C. 
An sämmtliche Gouvernements. 
Dem Justizdepartement wurde sie mit folgendem Begleit- 
schreiben übermittelt: 
Einem Hochlöblichen Justiz- Departement haben wir die 
Ehre, hierneben eine Abschrift der an das Ober-Krieges-Colle- 
gium erlassenen Höchsten Cabinets-Ordre vom 21ten dieses 
wegen der abzustellenden Missbräuche, in Ansehung des 
Tragens der Uniforme und des Porte ep&e solcher 
Officiere, welche nicht mehr in wirklichen Diensten 
stehen, 
nebst demjenigen, was Wir in Gemäsheit dieser Höchsten Willens- 
meinung an sämmtliche General-Inspecteurs und Gouvernements 
dato verfügt haben, in gleichmässiger Abschrift zu communiciren, 
mit dem Ersuchen, sämmtliche Justiz-Behörden dahin gefälligst 
zu instruiren, dass selbige auf erfolgende jedesmalige Requisition 
der Gouvernements oder commandirenden Officiere in den kleinen 
Garnisons, bey entstehenden Contraventions-Faellen, in An- 
sehung des Tragens der Uniformen und des Porte epee die 
darüber an selbige gelangende Anzeigen aufnehmen, und dem- 
nächst Fiscum gegen solche Officiers, welche sich dieserhalb 
etwas zu Schulden haben kommen lassen, zur Wahrnehmung
	        
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