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zur alten Uniforme hat, sich die neue zu tragen unterfange, oder
aber in der alten oder neuen Armöe-Uniforme Veränderungen
vornehme, und solche nach seinem Sinne abändere, oder mit
einander vermische. Bey einem solchen Fall wird das Gouverne-
ment den Inculpaten so fort arretiren lassen und dem Ober
Krieges-Collegio den Umstand anzeigen, damit dasselbe S. K. Mt.
Bericht davon erstatte, und die Aufhebung einer solcher gestalt
gemissbrauchten Erlaubniss zu Tragung der Uniforme bewürke.
Das Ober-Krieges-Collegium erwartet von dem Königl. p. Gou-
vernement zu N. die genaueste und strengste Befolgung dieser
Anordenung, und hat solche, damit keiner sich mit der Unwissen-
heit entschuldigen könne, übrigens durch ein Inseratum in alle
öffentliche Blätter publiciren lassen.
Berlin den 27ten.
Erstes Departement des K. O.K.C.
An sämmtliche Gouvernements.
Dem Justizdepartement wurde sie mit folgendem Begleit-
schreiben übermittelt:
Einem Hochlöblichen Justiz- Departement haben wir die
Ehre, hierneben eine Abschrift der an das Ober-Krieges-Colle-
gium erlassenen Höchsten Cabinets-Ordre vom 21ten dieses
wegen der abzustellenden Missbräuche, in Ansehung des
Tragens der Uniforme und des Porte ep&e solcher
Officiere, welche nicht mehr in wirklichen Diensten
stehen,
nebst demjenigen, was Wir in Gemäsheit dieser Höchsten Willens-
meinung an sämmtliche General-Inspecteurs und Gouvernements
dato verfügt haben, in gleichmässiger Abschrift zu communiciren,
mit dem Ersuchen, sämmtliche Justiz-Behörden dahin gefälligst
zu instruiren, dass selbige auf erfolgende jedesmalige Requisition
der Gouvernements oder commandirenden Officiere in den kleinen
Garnisons, bey entstehenden Contraventions-Faellen, in An-
sehung des Tragens der Uniformen und des Porte epee die
darüber an selbige gelangende Anzeigen aufnehmen, und dem-
nächst Fiscum gegen solche Officiers, welche sich dieserhalb
etwas zu Schulden haben kommen lassen, zur Wahrnehmung