Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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Sache zu sein, dass sich nicht eine Legende bildet von der grossen 
Widerlegung, die LOENING bereits an mir verübt hätte. Das hat 
mir die Feder in die Hand gedrückt zu diesen — wie man be- 
greiflich finden wird — möglichst deutlichen Auseinandersetzungen. 
Der Hauptpunkt — und der einzige, um den ich streite, — das 
Recht am Urteil ist nicht widerlegt und ich glaube auch nicht, 
dass man ohne diese Idee zu einer befriedigenden Lösung des 
Problems der Rechtskraft gelangen wird. Eine absolute Rechts- 
kraft mag man daneben noch annehmen oder nicht.
	        
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