Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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malen möglich, eine Fortentwickelung des Wahlrechtes im demo- 
kratischen Sinne durchzuführen. Die Wahlreform stellt sich als 
das Ergebnis zahlreicher Kompromisse dar, welche zumeist 
auf Kosten der bisherigen privilegierten Klasse des Grossgrund- 
besitzes, unter Aufhebung der durch die wirtschaftliche Entwick- 
lung überholten bisherigen Gliederung der Wählerschaft, eine 
etwas gerechtere Verteilung der Mandate auf die einzelnen Volks- 
stämme anstrebt. 
In dieser Ungleichheit des Wahlrechtes, in dieser 
Differenzierung hauptsächlich nach dem nationalen Momente, liegt 
die grosse Gefahr für die Zukunft und die ordnungsmässige Wirk- 
samkeit des neuen Reichsrates und für den Bestand der gegen- 
wärtigen Reform überhaupt. Die grossen nationalen Parteien 
stimmten denn auch nur mit einer gewissen Resignation den Re- 
formgesetzen zu, die deutschen Parteien in Besorgnis um 
den Verlust ihrer vorherrschenden Stellung ‘, die slavischen 
vielfach enttäuscht in ihrer Hoffnung auf Anpassung der Abge- 
ordnetenzahl an die Bevölkerungsziffer. Kennzeichnend für diese 
Stimmung der Parteieu und wenig erfreulich in dieser Beziehung 
war namentlich die Verhandlung über den $42 der neuen Wahl- 
ordnung, welcher die Aenderung der Wahlbezirkseinteilung regelt 
und bei welcher das Bestreben der bezüglich der Mandatenzahl 
mandat. — Was die einzelnen Kronländer anbelangt, so entfällt z. B. 
ein Mandat im Herzogtume Salzburg auf ca. 27000, im Voralberg auf 
ca. 30.000, in Niederösterreich auf ca. 45 000, in Galizien auf ca. 69 000 Ein- 
wohner. Die grösste Differenz besteht aber zwischen den einzelnen Volks- 
stämmen, indem z, B. bei den Italienern ein Abgeordnetenmandat schon 
auf ca. 38000, bei den Ruthenen aber erst auf ca. 102000 Einwohner ent- 
fällt (s. die Zusammenstellung unten 8.79 f.). Bezüglich des Unterschiedes 
»wischen Stadt und Land ist zu bemerken, dass in den städtischen 
Wahlbezirken ein Mandat durchschnittlich auf ca. 31800, in den ländlichen 
aber erst auf ca. 55 000 Einwohner entfällt (RAUCHBERG in der N, Fr. Presse 
vom 9. Mai 1907). 
” Während bisher die Anzahl der deutschen Abgeordneten 207 unter 
452 betrug, soll dieselbe nunmehr 233 unter 516 Abgeordneten betragen.
	        
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