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materielle Gleichartigkeit bestehen. Wenn bei der absoluten
Mutualität die Annahme herrscht, das einander Gegenübergestellte
entspreche einander nicht nur äusserlich, sondern ebenso auch
innerlich, begnügt sich die relative mit der Entsprechung des
innerlichen. Hier entscheidet also das kriminelle Gewicht, nicht
die formale Uebereinstimmung der Worte. In dem Auslieferungs-
vertrag des Deutschen Reiches mit Spänien von 1878 wird
in Art. 1 Ziffer 13 die Pflicht zur Auslieferung in folgender
Weise festgestellt:
„13. wegen Vornahme unzüchtiger
Handlungen mit oder ohne Gewalt
oder Drohungen an einer Person des
einen oder anderen Geschlechts unter
vierzehn oder unter zwölf
Jahren, je nachdem auf die ver-
folgte Tat die in dem Gebiete des
„13. Por atentados contra el pu-
dor con ö sin violencia 6 amenazas
contra jövenes de uno ü otro sexo
de menos de catorce 6 de
doce aßos,segun que tengan apli-
cacion al caso que se persigue, las
disposiciones penales que rigen en el
einen oder des anderen der vertra-
genden Teile geltenden strafgesetz-
lichen Bestimmungen Anwendung fin-
den, sowie wegen Verleitung solcher
Personen zur Verübung oder Duldung
unzüchtiger Handlungen.“
territorio de una ü otra de las Par-
tes contratantes, y por inducir & los
mismos & la ejecucion 6 consenti-
miento de actos deshonestos.*
Die formale Verschiedenheit der hier vereinbarten Verpflichtun-
gen beruht darin, dass Spanien seine Auslieferungspflicht aner-
kennt, wenn die Handlung an einem Kinde unter 14 Jahren
begangen ist, das Deutsche Reich aber nur, wenn das Kind noch
nicht 12 Jahre alt war. Vergleicht man mithin, ohne auf Ne-
benumstände Rücksicht zu nehmen, die Summen der hier über-
nommenen Verpflichtungen, so erkennt man, dass Spanien sich
zu einem Mehr verpflichtet hat. Für alle Sittlichkeitsdelikte, die
an Kindern zwischen 12 und 14 Jahren begangen werden, ist
Spanien zur Auslieferung verbunden, während das Deutsche Reich
in diesen Fällen eine Auslieferungspflicht nicht hat — es sei
denn, dass die Straftat andersartig zu kriminalisieren wäre, z. B.
unter den Begriff der Notzucht, damit aber aus dem Rahmen