mitschwerererals
Gefängnisstrafe be-
drohten Handlun-
gen!?!, sei es als Täter
oder Teilnehmer, verur-
108
samt i Sverigeeller
Norge belagdamed
svarare straffän
fängelse, blifvit döm-
de, tilltalade eller rätt-
idet TydskeRige
er strafbar som
„Verbrechen“ eller
„Vergehen“ og i
Sverige eller Norge
teilt oder in Anklage-|sligtförhörunderkastade, ler belagt med
stand versetzt oder zur|vare sig sasom gernings- |strengere Straf end
gerichtlichen Untersu- |män eller sasom med-|F&engsel,...“
chung gezogen worden | brottslingar, . . .“
sind, ... .“
Die Auslieferungspflicht ist also verschieden abgesteckt. Aber
wiederum hat diese Verschiedenheit ihren Grund in dem Zuschnitt
der beteiligten Strafrechte, und wiederum war man der Annahme,
dass die der Auslieferung unterstellten Reate, wenn sie auch nicht
in der formellen Charakterisierung ihrer Schwere übereinstimm-
ten, so doch der Sache nach gleiches strafrechtliches Gewicht
hätten. Das ist abermals ein relatives Gegenrecht. Weitere Bei-
spiele dieser Art gibt das deutsche Auslieferungsrecht sonst noch
zerstreut, wobei namentlich auch die Fälle in Frage kommen,
in denen das Recht des einen oder beider Staaten ausdrücklich
in den Vertragstext einbezogen worden ist!?, Dann ergeben
sich regelmässig formale Verschiedenheiten, die sich erst auflösen
lassen, wenn man den inneren Gehalt beiderseits abwägt.
39. Die beiden Formen der Gegenseitigkeit als absolute und
relative müssen etwas gemeinsames in sich enthalten, das
sich ausscheiden lässt. Und nur, wenn das gelingt, stellt sich
die Reziprozität als ein einheitliches Prinzip dar. Andernfalls
könnte man dahin kommen, die absolute als die Regel und die re-
lative, so gut wie den gänzlichen Verzicht auf das Gegenrecht,
als die Ausnahme anzusehen. Dann wäre schon die gemein-
same Bezeichnung: Gegenseitigkeit bedenklich. So liegt die Sache
131 Der Zusatzvertrag mit Norwegen von 1907 hat für das Verhältnis
zu diesem Staat die letzten Worte ersetzt durch: „in Norwegen mit Ge-
fängnis von mehr als 3 Monaten“ (Art. 1).
132 Siehe oben Zifler 28,