Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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im Widerspruch zu denen der Sozialpolitik stehen, in ihrem 
Masse aber vielfach über diese hinausgehen, um Bestrebungen, 
die an sich auch von der Sozialdemokratie gebilligt werden, ihr 
aber nicht genügen. Sie finden keine Unterstützung bei den An- 
hängern des reinen Individualismus, des laisser faire, laisser aller, 
sie können aber sowohl vom ethischen Standpunkt des Altruis- 
mus und dem religiösen der Nächstenliebe und Wobhltätigkeit als 
auch vom sozialen der Verbesserung der Lage der unteren Klassen 
Billigung finden. Sie werden zum Teil auch vom Standpunkt 
einer reinen Opportunitätspolitik nicht verworfen werden können, 
da sie sich vielfach in einer Richtung bewegen, die auch dem 
öffentlichen Interesse der Gesamtheit an der Verbesserung der 
(tesundheitsverhältnisse, an der Leistungsfähigkeit des Volkes 
und an der Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit ent- 
spricht. 
Die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts für die 
Wahlen der Gemeindeverordneten, in deren Händen wiederum die 
Wahl der an der Spitze der Verwaltung stehenden Gemeinde- 
beamten, der Bürgermeister und Magistratsmitglieder, liegt, ist 
in neuerer Zeit nicht nur von der sozialdemokratischen Partei, 
sondern auch von manchen Vertretern eines fortgeschrittenen 
Liberalismus gefordert worden. Die Erfüllung dieser Forderung 
und vielleicht schon die Ausdehnung des Wahlrechts in jener 
Richtung kann in manchen preussischen Grossstädten zu einer 
Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung führen, bei 
welcher die Mehrheit ihrer Mitglieder die Herstellung sozialisti- 
scher Einrichtungen in der Gemeinde versuchen würde. Es dürfte 
daber ein Blick auf die Einrichtungen dieser Art, welche 
bereits jetzt in einzelnen Städten getroffen worden sind, und eine 
Prüfung der Frage nicht ohne Interesse sein, welche Schranken 
sich der Verwirklichung’ solcher Bestrebungen im Kommunal- 
rechte des preussischen Staates entgegenstellen. 
Hierbei soll nicht die Zulässigkeit und der Wert der vom Ge-
	        
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