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im Widerspruch zu denen der Sozialpolitik stehen, in ihrem
Masse aber vielfach über diese hinausgehen, um Bestrebungen,
die an sich auch von der Sozialdemokratie gebilligt werden, ihr
aber nicht genügen. Sie finden keine Unterstützung bei den An-
hängern des reinen Individualismus, des laisser faire, laisser aller,
sie können aber sowohl vom ethischen Standpunkt des Altruis-
mus und dem religiösen der Nächstenliebe und Wobhltätigkeit als
auch vom sozialen der Verbesserung der Lage der unteren Klassen
Billigung finden. Sie werden zum Teil auch vom Standpunkt
einer reinen Opportunitätspolitik nicht verworfen werden können,
da sie sich vielfach in einer Richtung bewegen, die auch dem
öffentlichen Interesse der Gesamtheit an der Verbesserung der
(tesundheitsverhältnisse, an der Leistungsfähigkeit des Volkes
und an der Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit ent-
spricht.
Die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts für die
Wahlen der Gemeindeverordneten, in deren Händen wiederum die
Wahl der an der Spitze der Verwaltung stehenden Gemeinde-
beamten, der Bürgermeister und Magistratsmitglieder, liegt, ist
in neuerer Zeit nicht nur von der sozialdemokratischen Partei,
sondern auch von manchen Vertretern eines fortgeschrittenen
Liberalismus gefordert worden. Die Erfüllung dieser Forderung
und vielleicht schon die Ausdehnung des Wahlrechts in jener
Richtung kann in manchen preussischen Grossstädten zu einer
Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung führen, bei
welcher die Mehrheit ihrer Mitglieder die Herstellung sozialisti-
scher Einrichtungen in der Gemeinde versuchen würde. Es dürfte
daber ein Blick auf die Einrichtungen dieser Art, welche
bereits jetzt in einzelnen Städten getroffen worden sind, und eine
Prüfung der Frage nicht ohne Interesse sein, welche Schranken
sich der Verwirklichung’ solcher Bestrebungen im Kommunal-
rechte des preussischen Staates entgegenstellen.
Hierbei soll nicht die Zulässigkeit und der Wert der vom Ge-