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man bestimmt, dass für die Feststellung der (segenseitigkeit eine
amtliche Bekanntmachung erforderlich und genügend sei'”.
Schliesslich aber bleiben immer noch Fälle, in denen, wie bei
den 88 102, 103 des deutschen Strafgesetzbuchs, der Richter
selbst durch Auslegung zu ermitteln hat, was er unter Gegen-
seitigkeit verstehen will, und dann feststellen muss, ob sie im
gegebenen Fall vorhanden ist. Er wird dann notwendig zu der
empirischen Reziprozität geführt werden und sich zu weniger
strengen Anforderungen bequemen müssen. Ideelle Gegenseitig-
keit wird er nirgends antreffen.
3. Hat es demnach das internationale Recht mit der Rezi-
prozität als einer empirischen Anschauung zu tun, so ist sie
hier noch von einer Verwertung ihres Namens zu scheiden, mit
der sie als Rechtsbegriff nichts gemein hat. Es ist dies die
Gegenseitigkeit als der gedachte Zweck einer Rechtssatzung.
Heute ist es im nationalen Recht nicht mehr üblich, dass der
(sesetzgeber seine Motive in den Gesetzestext mitaufnimmt.
Soweit man sie überhaupt kundgibt, pflegt man sie abgesondert
mitzuteilen. Diese Praxis gilt auch bei dem internationalen
Recht, das sich gelegentlich in den sonst rein nationalen Gesetz-
büchern findet. Anders dagegen verfährt man bei demjenigen
Teil des internationalen Rechts, der auf Vereinbarung mit
fremden Staaten beruht, also insbesondere in den Staatsverträgen.
Hier pflegen die Unterhändler in den Eingangsworten auch die
Gründe, die zum Vertragsabschluss geführt haben, gemeinsam zu
redigieren. Das geschieht freilich durchweg in stereotypen All-
geineinheiten. In Wirklichkeit besteht bei allem internationalen
1 Vgl. z. B. $2 des deutschen Patentgesetzes vom 7. April 1891 (Reichs-
gesetzblatt 1891 S. 79) und $ 23 des deutschen Gesetzes zum Schutz der Waren-
bezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzblatt 1894 S. 441); siehe dazu
oben 8. 4 Anm. 4. Hierher wäre auch der Fall zu rechnen, dass nach
Anordnung gegebenenfalls bei einer Verwaltungsstelle angefragt werden
soll, wo dann die anfragenden Behörden und Gerichte an die Auskunft ge-
bunden sind. Beispiele bei TRIEPEL S. 352.