Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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meinden, der Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Unter- 
stützung aus Geldmitteln der Gemeinde bedarf. Gegenwärtig 
liegt in den meisten Gemeinden noch mehr Grund zur Aus- 
dehnung ihrer sozialpolitischen Tätigkeit als zu ihrer Beschränkung 
vor. Doch kann, falls der sozialdemokratische Einfluss in den 
Grossstädten wächst, für den Staat die Notwendigkeit eintreten, 
von den ihm zustehenden Komunalaufsichtsrechten Gebrauch zu 
machen, um einer zu weit gehenden Ausdehnung der @emeinde- 
tätigkeit auf sozialpolitischem Gebiete Schranken zu setzen; denn 
auch hier gilt das Wort des Horaz: 
Est modus in rebus, sunt certi denique fines.
	        
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