Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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ist er auf Grund seiner Souveränität stets in der Lage. Es ist 
vielmehr die Frage, wie eine solche Handlung gerechtfer- 
tigt werden kann, worin sie ihre naturale und vernünftige 
Ratio findet*?. Damit ist also ein direkter Gegensatz zwischen 
seiner und unserer Methode von vornherein geschaffen. 
Auf Grund seiner rechtsphilosophisch-nationalökonomischen 
Untersuchungen kommt STIER-SOMLO zu dem Ergebnis, das 
Eigentum sei „die entweder durch Arbeit gewonnene oder auf 
einem befugten Willen beruhende oberste Sachherrschaft, welche 
unter dem Einflusse der Gesellschaft entständen und in den von 
dieser gezogenen Grenzen zu rechtlicher Anerkennung gekom- 
men ist“ ®, 
Was nun diese Grenzziehung anbetrifft, so erfolgt sie „unter 
Berücksichtigung des geschichtlich Gewordenen®. Dabei ist also 
zu beachten, dass sie nicht äusserlich erfolgt, nachdem bereits 
das Eigentum fertig entstanden ist, sondern dass die Grenze dem 
Eigentum immanent ist, dass sie mit ihm geboren wird und sich 
ausweiten und verengen kann. In Wirklichkeit ist das „keine 
Beschränkung, sondern eine Anweisung auf Innehaltung der 
natürlichen Grenzen“ ®, 
Hätte sich STIER-SomLoO damit begnügt, „die naturale und 
vernünftige Ratio“ für die Beschränkungen des Eigentums nach- 
gewiesen und „ein soziales Eigentum“ de lege ferenda verkündet 
zu haben, so wäre dadurch der juristisch-dogmatische Standpunkt 
nicht alteriert worden. Er glaubt aber dem gewonnenen Begriffe 
eine positive Geltung zusprechen zu können. 
Dabei findet er, dass in allen Rechtssystemen der „wirtschaft- 
lich-naturale“ Eigentumsbegriff verschieden sei von einem „juri- 
stisch-logischen“. Letzterer sei aus praktischen Grün- 
den aufgestellt, um die Lebensverhältnisse „in Formeln fassen zu 
  
?® STIER-SOMLO a. a. O. S. 286; vgl. auch S. 311 a. E. 
’a.a. 0. S,. 304. 
2.2.0.8. 310.
	        
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