Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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eine wissenschaftliche begriffliche Formulierung jener Grenzen 
nicht gelungen. 
A. Der Begriff der Polizei in seiner geschichtlichen Entwicklung. 
Ueberblicken wir die Lehre vom Polizeibegriff !’!, so findet 
sich, dass der letztere zunächst immer mehr eingeengt wurde. 
Nachdem das Wort im Zeitalter der Renaissance von Frank- 
reich zu uns gekommen ist, versteht man im 16. und 17. Jahr- 
hundert unter „Polizei“ die weltliche Ordnung, die gesamte staat- 
liche Tätigkeit mit Ausnahme der Rechtspflege, die res politiae, 
im Gegensatze zu den kirchlichen Dingen, den res ecclesiae !??, 
Seit dem 18. Jahrhundert kennt der „Polizei“-staat das Wort 
nur noch im Sinne der heutigen „inneren Verwaltung“ 153, Da 
diese nur nach Zweckmässigkeitsrücksichten geführt wurde, so 
charakterisiert sich auch der Polizeibegriff durch das Zweck- 
moment. Es knüpft sich seit dieser Zeit eine eigentliche Polizei- 
wissenschaft daran. Was das Naturrecht und die politischen 
Systeme als das „allgemeine Beste“ hinstellten, „für die zeitliche 
Glückseligkeit der Untertanen förderlich“ erachteten, das galt 
als Staatszweck, Polizeizweck '’*. Eine unerträgliche Bevormun- 
dung war die Folge davon >, 
„Diese Omnipotenz erträgt jedoch kein in seinen einzelnen 
Gliedern bis auf einen gewissen Punkt gleichmässig entwickeltes 
und durchgebildetes Volk“, So macht sich denn auch in der 
Theorie, und zwar schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahr- 
151 Ueber die Geschichte des Polizeibegriffs vgl. die Literatur bei STIER- 
SOMLO a. a. O. S. 279 Anm. 3, sowie S. 281 Anm. 4. 
152 ],ÖNING, Art. „Polizei“ i. Handw. d. Staatsw. Bd. 6 S. 109; SCHIL- 
LING, Die Entwicklung des Polizeibegriffs i. preuss, Recht Verw.Arch. Bd. 2 
S. 474; MEYER-ANSCHÜTZ, Staatsrecht 1905 S. 556; vgl. auch Orro MAYER 
a. a. O, Bd. 18. 245. 
5° SCHILLING a. a. O. S. 475. 
"53 Vo]. OTTO MAYER a. a. O. Bd. 1 S. 246 Anm. 5. 
#5 WOLZENDORFF, Die Grenzen der Polizeigewalt Bd. 2 S. 31. 
#6 v. SARWEY, Allg. Verw.Recht S. 16.
	        
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