Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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tag gemeinsam ausgeübt“. Und dann schreiben sie ebenfalls der 
Charte folgend: „Der Fürst sanktioniert die Gesetze und macht 
sie bekannt“. Hieraus folgt: Sanktionieren bedeutet unmöglich 
Erlass des (Gesetzesbefehls. Sonst würde der Gesetzgeber ja 
sagen zuerst: „Der Fürst erlässt das Gesetz gemeinsam mit dem 
Landtag“ und dann: „er erlässt es allein“. Sanktion kann hier 
nur heissen: feierliche Erklärung des vorher schon zustandege- 
kommenen Gesetzgebungswillens; diese bedarf nicht auch der 
Unterschrift der Parlamentspräsidenten, woran zu denken wäre, 
weil Fürst und Parlament den Gesetzgebungswillen gemeinsam 
herstellen. Dazu kommt: wenn die Volksvertretung nicht zuge- 
stimmt hat, ist das ganze Gesetz, nicht bloss der Gesetzesinhalt 
nichtig. Deshalb bezieht sich die Zustimmungsbefugnis nicht bloss 
auf den Gesetzesinhalt, sondern auf den Gesetzesbefehl. Sanktio- 
nieren heisst „bestätigen“. Daher muss vorher das Parlament 
etwas Ganzes, also auch den Gesetzesbefehl, hergestellt haben. 
Wo bliebe ferner die Selbstregierung des Volkes, die in der Mit- 
wirkung des Parlamentes doch ihren Ausdruck finden soll? Richtig 
ist nur: das Parlament darf nicht allein einen unmittelbar die 
Untertanen verpflichenden Akt vornehmen. 
Scharf tritt das Wesen der Verfassungsmonarchie hervor, 
wenn gerade das Gesetzgebungsrecht des modernen Verfassungs- 
freistaates gegenübergestellt wird. Hier gilt der Satz: die gesetz- 
gebende Gewalt üben allein die Kammern aus. Le pouvoir legislatif 
s’exerce par deux Assemblees. Le Senat a, concurremment avec 1a 
Chambre des deputes, la confection des lois (franz. V.G. v. 25. u. 
24.2. 75). Der Präsident besitzt nur suspensives Veto. Das wirkt bis 
in das Rangrecht nach. Wohl betreffen Rangunterschiede nur 
Aeusserlichkeiten. Aber sie bilden doch regelmässig den Aus- 
druck sachlicher Verschiedenheiten. An sich müssten in der 
Republik den obersten Staatsrang der Präsident des Senats, den 
zweiten der Präsident der Kammer der Abgeordneten einnehmen. 
Das ist allerdings nicht der Fall. Der Präsident der Republik
	        
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