Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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geht ihnen vor, aber nur kraft besonderen Rechtssatzes: il 
preside aux solennites nationales. Aber immerhin besitzen die 
Kammerpräsidenten den Vorrang vor dem Ministerpräsidenten. 
In dem beschränkten Verfassungsstaate kommt den Ministern ein 
höherer Rang als den Parlamentspräsidenten zu. 
Aus der Prärogativstellung des seine Gewalt nicht vom 
Volke ableitenden Monarchen erklärt sich, dass das deutsch- 
monarchische Staatswesen nicht als monarchisch beschränkte 
Demokratie, sondern als konstitutionell d. h. als demokratisch 
beschränkte Monarchie bezeichnet zu werden pflegt. 
Die herrschende Lehre deutet den Ausdruck abweichend: 
Monarchie, die in Ausübung der obersten Staatsgewalt durch 
andere nur beschränkt wird, nicht diese oberste (Gewalt mit an- 
deren teilen muss.
	        
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