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ausarten !?, womit man dann alles erklärt zu haben prätendiert.
Sicherlich würde der „Schöpfer des modernen ÖOrganismusbe-
griffes“ 13, würde KANT mehr der letzterwähnten Ansicht beige-
stimmt haben als HERBERT SPENCER.
KAnT macht die gelegentliche Bemerkung !*, dass man einer
gewissen Verbindung durch eine Analogie mit den natürlichen
Organismen Licht geben könne. „So hat man sich“ fährt er
fort „bei einer neuerlich unternommenen gänzlichen Umbil-
dung eines grossen Volkes zu einem Staat!® des Wortes Or-
ganisation häufig für Einrichtung von Magistraturen usw.
und selbst des ganzen Staatskörpers sehr schicklich bedient.
Denn jedes Glied soll freilich in einem solchen Ganzen nicht
bloss Mittel, sondern zugleich auch Zweck und, indem es zu der
Möglichkeit des Ganzen mitwirkt, durch die Idee des Ganzen
wiederum, seiner Stelle und Funktion nach, bestimmt sein.“
Mit dieser Analogie will also KAnT der gewissen Verbindung,
nämlich dem Staate, Licht geben; er will aber nicht den
Staat einfach einem natürlichen Organismus gleichsetzen. Das
geht einmal daraus hervor, dass er Analogie so verwendet, wie
wir es hier tun, zur Verdeutlichung von heterogenen Begriffen !%.
12 G. JELLINEK, System S. 40: „Die Identifizierung von Staat und Or-
ganismus ist auch vom Standpunkte theoretischer Erkenntnis aus unzuläs-
sig. Es sind eine Fülle unterscheidender Momente des Staates vom Orga-
nismus gegeben, über welche die Organologen einfach hinwegsehen.“
18 E. KAUFMANN a. a. O. 8. 5.
1# J. Kant, Kritik der Urteilskraft S. 387 Anm. Er sagt: „mit den ge-
nannten unmittelbaren Naturzwecken®. S. 388 definiert er: „Ein organi-
sches Produkt der Natur ist das, in welchem alles Zweck und wechselsei-
tig auch Mittel ist. Nichts in ihm ist umsonst, zwecklos oder einem blin-
den Naturmechanismus zuzuschreiben.“ Er bezeichnet damit also die na-
türlichen Organismen. Vgl. ebenda S. 889 f,, S. 388, S. 385 f.
15 Kant meint die Konstituierung der nordamerikanischen Union, die
in jener Zeit geschah. Vgl. E. G. EnLiot, Staatslehre Calhouns 8. 9 ff.
18 J. Kant, Kritik der Urteilskraft S. 187: „Die Zweckmässigkeit der
Natur ist ein besonderer Begriff a priori, der lediglich in der reflektieren-
den Urteilskraft seinen Ursprung hat. Auch ist dieser Begriff von der