Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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tunlichste Beherrschung der Natur durch vereinte Tätigkeit 
untern äussern Regeln zu geschehen hat. Es ist die Besonder- 
heit, dass der Kampf ums Dasein durch ein geregeltes Zusam- 
menwirken geführt werden soll, die den eigenen Charakter des 
gesellschaftlichen Lebens der Menschen ausmacht“ *8, 
Da nun alles Tun und Wirken des Menschen auf Befrie- 
digung menschlicher Bedürfnisse geht, so ist der Stoff*°, besser 
der Zweck des gesellschaftlichen ‘Lebens das auf Bedürfnisbe- 
friedigung gerichtete Zusammenwirken der Zusammengeschlos- 
senen. Die Form jenes rührt von den Menschen selber her °®: 
es ist die planmässige, die bewusste Regelung ihres Mit- und 
Nebeneinanderlebens in Frieden; „und soziales Leben ist äusser- 
lich geregeltes Zusammenleben von Menschen“ 5, 
Von Menschen als Einzelwesen schlechthin? Es ist das 
keine unwichtige Frage, denn ihre Beantwortung gibt uns ein 
weiteres Kriterium, wodurch sich die Menschengesellschaft von 
allen tierischen abhebt °*. 
Rein äusserlich betrachtet ist die heutige Gesellschaft aller- 
dings eine Aggregation von blossen Einzelwesen °®; aber geht 
— 
  
  
# R. STAMMLER, Wirtschaft S. 131 f. Ebenda S. 450: „Natur und Tech- 
nologie diktieren den Menschen die empirischen Bedingungen, unter denen 
sie leben und schaffen können; aber die Sonderart eines sozialen Lebens 
liegt nicht in dessen äusseren Möglichkeiten des Daseins, sondern in der 
Eigentümlichkeit der Regelung des Zusammenwirkens.“ 
* Ebenda S. 132. 
50 8. 408: „Das soziale Leben stellt sich stets nur als ein bestimmt ge- 
regeltes Zusammenleben dar und vollzieht sich unter konkreter Normie- 
rung, die an sich nicht als Naturerscheinung im Raume besteht, sondern 
durch Menschen gesetzt wird. Insoweit steht formal ausser allem Zweifel, 
dass alles soziale Zusammenschliessen menschliche Tat ist und auf mensch- 
liche Aktion sich gründet.“ 
51 5. 84; vgl. auch ebenda S, 161. 
52 Dies gegen C. N. STARKE, Die primitive Familie S. 9. 
53 Darum definiert auch J. BENTHAM, Principles S. 3: The community 
is a fictious body, composed of the individual persons who 
are considered as constituting as it were its members. The interest of the 
community then is, what? — the sum of the interests of the several mem-
	        
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