Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 25 (25)

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male dieser Gebilde rein herauszuarbeiten. Und wir sind noch 
besser imstande, uns ein Bild von ihnen zu machen, weil sich 
derartiges bis in unsere Zeiten herein erhalten hat, nämlich die 
sogen. Haus- oder Familiengemeinschaften bei den Südslaven 
und Hindus°®, 
Die Zädruga, so wird sie uns geschildert ®°, umfasst mehrere 
Grenerationen der Nachkommen eines Vaters ®!, nebst deren Frauen 
und Kinder. Sie wohnen alle auf einem Hofe zusammen, be- 
bauen ihre Felder gemeinsam; sie nähren und kleiden sich aus 
gemeinsamem Vorrat und besitzen den Ueberschuss des Ertrags 
wiederum gemeinsam. Die Gemeinschaft selber steht unter ober- 
ster Verwaltung des Hausherrn; er wird gewählt und braucht 
keineswegs der älteste zu sein. Die oberste Macht aber ruht im 
Familienrate, nämlich der Versammlung aller erwachsenen Ge- 
nossen. Dieser Versammlung legt der Hausherr Rechenschaft 
ab; sie fasst auch die für alle entscheidenden Beschlüsse und 
übt Gerichtsbarkeit über die Mitglieder. | 
Mit Weglassung einiger, sicher moderner Zutaten zu dieser 
Genossenschaft haben wir damit in Umrissen die ursprüngliche 
Menschengesellschaft, die man recht wohl als eine Erweiterung 
der Familie ansehen kann, wenigstens hat die Familie das Vor- 
bild dazu abgegeben. Sie lässt sich definieren? als eine Ver- 
  
  
5# Vgl. H. S. Maıne, Early law S. 232 fi, S. 240: The Joint Family 
of the Hindus is point for point the House Community of the South Sla- 
vonians. And in the Joint Family of the Hindus the agnatic group of the 
Romans absolutely survives. 
60 Nach KowALEwsKky bei F. EngEs, Ursprung S. 44. 
6ı H. S. MAınE, Ancient law S. 114: The history of political ideas be- 
gins, in fact, with the assumption that kinship in blood is the sole pos- 
sible ground of community .in political functions. 
e2? H. S. Maine, Early law 8, 241 definiert: The House Community then 
is an extension of the Family: an association of several and even of many 
related families, living together substantially in a common dwelling or 4 
group of dwellings, following a commun occupation and governed by & 
common chief. Ebenda S. 193: The Patriarchal theory is the theory of
	        
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